Studio Rebstock
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FR-Online vom 12.03.2008, 10:12 Uhr, zuletzt geändert um 10:48 Uhr:
Nun ist in dem Artikel zwar erläutert, warum die SPD auf eine entsprechende Beteiligung pocht - die Finanzierung über eigene Verlage -, aber warum sollte sich eine Partei an einem Privatsender beteiligen wollen, wenn sie keinen Einfluss ausüben darf?
Zumal: Wenn die Beteiligung einer Partei an einem Privatsender etwas größer wäre (z.B. > 12,5%), würde der Sender dann nicht vielleicht "freiwillig" genehme, parteinahe Mitarbeiter einstellen? Dieses Prinzip kennen wir ja auch aus den Aufsichtsräten, wenn ein Investor einen entsprechenden Anteil an einer AG hat.
Über die nicht offen erkennbare Einflussnahme der Parteien über Gremien auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde hinreichend diskutiert.
Doch jetzt lasst uns mal eine Prognose wagen: Geht es bei diesem Urteil "nur" um die Gleichbehandlung oder eröffnet das den Weg der parteien in die Sender - und damit eine indirekte Einflussnahme?
Gruß, Uli
Der gesamte Artikel ist hier zu lesen.FR-Online schrieb:Karlsruhe (ap) - Das Bundesverfassungsgericht hat das absolute Verbot für Parteien, sich an privaten Rundfunksendern zu beteiligen, für verfassungswidrig erklärt. Nach dem Urteil verstößt eine entsprechende Vorschrift im hessischen Privatrundfunkgesetz gegen das Grundgesetz.
Damit dürfen sich Parteien nun an privaten Rundfunk-Unternehmen beteiligen. Allerdings könne der Gesetzgeber Beteiligungen verbieten, wenn dadurch Programminhalte beeinflusst werden könnten, so das Urteil.
Nun ist in dem Artikel zwar erläutert, warum die SPD auf eine entsprechende Beteiligung pocht - die Finanzierung über eigene Verlage -, aber warum sollte sich eine Partei an einem Privatsender beteiligen wollen, wenn sie keinen Einfluss ausüben darf?
Zumal: Wenn die Beteiligung einer Partei an einem Privatsender etwas größer wäre (z.B. > 12,5%), würde der Sender dann nicht vielleicht "freiwillig" genehme, parteinahe Mitarbeiter einstellen? Dieses Prinzip kennen wir ja auch aus den Aufsichtsräten, wenn ein Investor einen entsprechenden Anteil an einer AG hat.
Über die nicht offen erkennbare Einflussnahme der Parteien über Gremien auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde hinreichend diskutiert.
Doch jetzt lasst uns mal eine Prognose wagen: Geht es bei diesem Urteil "nur" um die Gleichbehandlung oder eröffnet das den Weg der parteien in die Sender - und damit eine indirekte Einflussnahme?
Gruß, Uli