Wahrscheinlich werden Herr Schmidt und Frau Johnsen auch zur anstehenden Verhandlung geladen und verhört (falls nicht im Vorfeld schon geschehen). Allerdings ist es sehr wohl eine Angelegenheit von Herrn Thimme, für die er sich 'alleine' verantworten muss. Als Geschäftsführer einer Firma, ganz besonders wenn es sich dabei um eine GmbH handelt, habe ich eine gewisse Sorgfaltspflicht. Und dieser Sorgfaltspflicht ist Herr Thimme nicht nachgekommen. Eine Insolvenzverschleppung, die liegt hier eindeutig vor (... sieht ein Blinder mit Krückstock), ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Straftatbestand.
Viel übler finde ich aber den Versuch von Herrn Thimme, die Frequenz 'verschieben' zu wollen, Mitarbeiter vor verschlossenen Türen stehen zu lassen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Dabei spielt auch noch der Fakt ein Rolle, dass - wenn die Verlagerung der Frequenz funktioniert hätte - er sich persönlich daran bereichert hätte. Denn die Frequenz wäre dann an seine eigene Firma - wie auch immer er da drin steckt - gegangen. Das sind absolut kriminelle Machenschaften, die definitiv einer Bestrafung bedürfen.