Quelle dpa
Man beachte den 7. Absatz
Weg für Rundfunk Berlin-Brandenburg frei - Berlin stimmt Vertrag zu
Berlin (dpa) - Der neue öffentlich-rechtliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kann am 1. Juni 2003 an den Start gehen. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmte am Donnerstag dem Staatsvertrag zur Fusion des Senders Freies Berlin (SFB) mit dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) mit großer Mehrheit aus SPD, PDS und CDU zu. Die Grünen lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Vor drei Wochen hatte bereits der Brandenburger Landtag die Zusammenlegung gebilligt. Der neue ARD-Sender wird einen Anteil von etwa sieben Prozent im «Ersten» haben, vergleichbar dem Hessischen Rundfunk.
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) begrüßte die Entscheidung. Der Vertrag sei ein wichtiger Schritt für das Zusammenwachsen der Region und werde das Gewicht von Berlin und Brandenburg in der ARD spürbar stärken.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, der Vertrag sei ein guter Kompromiss zwischen beiden Bundesländern. Trotz aller Kritik sei der Vertrag zukunftsweisend für die Region. Ineffiziente Strukturen würden ab-, eine starke Anstalt innerhalb der ARD aufgebaut.
Auch die Intendanten von SFB und ORB, Horst Schättle und Hansjürgen Rosenbauer, begrüßten die Entscheidung. Schättle betonte, an der Zusammenführung werde nun mit aller Kraft gearbeitet. Kein Mitarbeiter müsse Entlassungen fürchten. Rosenbauer sagte, die Fusion sei die Fortsetzung eines Prozesses, der mit der politischen Wende in der DDR begann. Aufgabe des Senders sei es, die Menschen in Berlin und Brandenburg gleichermaßen zu erreichen.
Der Entscheidung waren langjährige Debatten über die Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Region vorausgegangen. Die Zusammenlegung des vor zehn Jahren gegründeten ORB mit 800 fest angestellten Mitarbeitern und des seit fast 50 Jahren bestehenden SFB mit rund 1100 Angestellten erwies sich jedoch als sehr schwierig.
Zum Stein des Anstoßes wurde vor allem die Vertretung des Personals im neuen Sender. Laut Staatsvertrag wird im RBB das bisherige Vertretungsgesetz der Länder durch die entsprechende Bundesbestimmung ersetzt, die nach Darstellung der Gewerkschaften einen Abbau der Mitbestimmungsrechte nach sich zieht.
Nach dem bisherigen Plan sollen neben einem gemeinsamen Angebot für das Regionalfernsehen fünf Rundfunkwellen senden. Am 1. Januar 2004 soll erstmals das gemeinsame Programm ausgestrahlt werden.
Der Zeitplan sieht eine Gründungsphase für den neuen Sender mit dem Inkrafttreten des 21 Seiten starken Staatsvertrages vor. Zur Konstituierung des Rundfunkrats sollen zwölf Personen aus Brandenburg und elf aus Berlin kommen, um so der Bevölkerung beider Länder eine gleichmäßige Vertretung zu sichern.
Das Berliner Abgeordnetenhaus darf vier, der Potsdamer Landtag drei Vertreter der Regierungsparteien entsenden. Bis Juni 2003 muss das Gremium einen Intendanten wählen und die Satzung beschließen.
Als Kandidaten für den Posten des Intendanten, der seinen Sitz in Potsdam und Berlin haben wird, sind bisher unter anderem ORB-Intendant Rosenbauer, WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf und die Leiterin des NDR-Landesfunkhauses Hamburg, Dagmar Reim, im Gespräch.