AW: Sozialverband: Rundfunkgebühren-Befreiung für Behinderte nicht antasten
Dies wird bereits durch die Aushändigung eines Schwerbehindertenausweises, der beantragt werden muss, durch entsprechende "Merkzeichen" getan, im Gebührenbefreiungsfalle das "RF-Zeichen". Und glaub mir, einen Schwerbehindertenausweis gibt es mit Sicherheit einfach so hinterhergeschmissen. Da werden i. d. R. erst einmal ärztliche Gutachten zu Rate gezogen oder sonstiges und dann seitens durch die den Schwerbehindertenausweis ausstellende Behörde im Einzelfall entschieden.
Und überdies gibt es eine Rundfunkgebührenbefreiung eh erst ab einem GdB > 50.
Du siehst also, es ist gar nicht so einfach, überhaupt erstmal als "schwerbehindert" anerkannt zu werden.
Wer, gegenüber der Allgemeinheit, von Gebühren jedweder Art, die normalerweise zu zahlen sind, befreit werden möchte, der soll seine Gründe dafür auch darlegen und seine Bedürftigkeit nachweisen müssen.
Dies wird bereits durch die Aushändigung eines Schwerbehindertenausweises, der beantragt werden muss, durch entsprechende "Merkzeichen" getan, im Gebührenbefreiungsfalle das "RF-Zeichen". Und glaub mir, einen Schwerbehindertenausweis gibt es mit Sicherheit einfach so hinterhergeschmissen. Da werden i. d. R. erst einmal ärztliche Gutachten zu Rate gezogen oder sonstiges und dann seitens durch die den Schwerbehindertenausweis ausstellende Behörde im Einzelfall entschieden.
Und überdies gibt es eine Rundfunkgebührenbefreiung eh erst ab einem GdB > 50.
Du siehst also, es ist gar nicht so einfach, überhaupt erstmal als "schwerbehindert" anerkannt zu werden.