s.matze
Gesperrter Benutzer
Man wird alt wie eine Kuh, lernt aber immer noch dazu. Ich dachte ich hör nicht Recht, beim werbefreien Jugendradio des Saarländischen Rundfunks (http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/UNSERDING/481348/index.html) wird der Verkehr "präsentiert von Appartment - an diesem Freitag und Samstag Jubiläumsfeierwochenende. 1 Jahr Appartment mit jeder Menge Überraschungen. www appartmentclub de".
Soweit sind wir also schon.
Da kann man die Welle ja gleich privatisieren.
Da das Programm ansonsten werbefrei ist, dürfte sowas eine rechtliche Grauzone sein die der SR hier nutzt, auch wenn es hier offensiv angeboten wird: https://www.werbefunk-saar.de/Radiowerbung/Unser-Ding
"An einigen ausgewählten Programmplätzen sind Sponsorauftritte bei UNSERDING möglich. "
Dass etwas möglich ist, heißt nicht dass es explizit erlaubt wird. Nichts ist unmöglich. Es ist auch möglich, Straftaten zu verüben. Trotzdem ist das verboten. Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren, vielleicht kennt die jemand? Ich kann mir nicht vorstellen dass der Rundfunkstaatsvertrag das zulässt bzw. dass dort explizit geschrieben steht, dass der Verkehr versponsert wird.
Die Dokumente die ich dazu gefunden habe u.a. auf der Seite der LM-Saar sind kryptisch formuliert und verweisen an der Stelle wo sie sich auf den SR und dessen Werbetätigkeit beziehen nur schwamming auf andere Paragraphen in anderen seitenlangen Dokumenten. Da muss es doch klare Regelungen geben. So etwas passt aus meiner Sicht nicht zum unabhängigen ARD-Rundfunk.
Soweit sind wir also schon.
Da kann man die Welle ja gleich privatisieren.
Da das Programm ansonsten werbefrei ist, dürfte sowas eine rechtliche Grauzone sein die der SR hier nutzt, auch wenn es hier offensiv angeboten wird: https://www.werbefunk-saar.de/Radiowerbung/Unser-Ding
"An einigen ausgewählten Programmplätzen sind Sponsorauftritte bei UNSERDING möglich. "
Dass etwas möglich ist, heißt nicht dass es explizit erlaubt wird. Nichts ist unmöglich. Es ist auch möglich, Straftaten zu verüben. Trotzdem ist das verboten. Die rechtliche Grundlage würde mich mal interessieren, vielleicht kennt die jemand? Ich kann mir nicht vorstellen dass der Rundfunkstaatsvertrag das zulässt bzw. dass dort explizit geschrieben steht, dass der Verkehr versponsert wird.
Die Dokumente die ich dazu gefunden habe u.a. auf der Seite der LM-Saar sind kryptisch formuliert und verweisen an der Stelle wo sie sich auf den SR und dessen Werbetätigkeit beziehen nur schwamming auf andere Paragraphen in anderen seitenlangen Dokumenten. Da muss es doch klare Regelungen geben. So etwas passt aus meiner Sicht nicht zum unabhängigen ARD-Rundfunk.
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