Hit FM verletzt Gesetz - KommAustria droht mit Lizenzentzug
Die Betreibergesellschaft des burgenländischen Privatradios, das bisher als Antenne 4 firmierte und seit einigen Monaten im HitFM-Verbund sendet, hat mehrfach gegen das Privatradiogesetz verstoßen. Diese Entscheidung fällte die Medienbehörde KommAustria in einem Lizenzentzugsverfahren, wie aus dem Bescheid hervorgeht. Das Radio habe das Programm "grundlegend verändert" und sende zu wenig Programmteile in den Volksgruppensprachen. Damit entspreche es nicht mehr der ursprünglichen Lizenz, stellte die Behörde fest.
Gegen diesen Bescheid ist eine Berufung möglich. Michael Freismuth, Geschäftsführer der Lizenzgesellschaft, wollte die Entscheidung nicht kommentieren.
Lizenzbedingung werde nicht erfüllt
Die Verein "Mehrsprachiges offenes Radio - Mora" & Partner GmbH, so der etwas sperrige Titel der Gesellschaft, hat laut Behörde das Gesetz noch in einem weiteren Punkt verletzt: Indem sie es im Frühling einige Wochen verabsäumt habe, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen ihres Programms zu erstellen.
Die Zulassung wurde für kommerzielles Privatradio mit Programmteilen in im Burgenland angesiedelten Volksgruppensprachen erteilt. Doch "seit 21. November 2001" werde diese Lizenzbedingung nicht erfüllt, so die Behörde. Nach einer kurzen Sendepause im November 2001 sei zuerst reines Musikprogramm gesendet worden, dann ein "vollständig automatisiertes Programm" und schließlich - seit 13. September - das "HitFM"-Format.
"Rechtmäßiger Zustand" müsse hergestellt werden
Dieses weise "gelegentlich Schlagzeilen in ungarischer und kroatischer (nicht burgenland-kroatischer) Sprache" auf sowie in den Abendstunden "vorproduzierte kurze ungarisch- und kroatischsprachige (ebenfalls nicht burgenland-kroatische) Moderationselemente, Lokalnachrichten, Ansagen der nächsten Songs sowie Veranstaltungstipps", konstatierte die Medienbehörde.
Ein Ausmaß, das nicht dem "rechtmäßigen Zustand" entspricht. Dieser muss wieder hergestellt werden, will der Sender die Lizenz nicht verlieren. Zuvor kann beim Bundeskommunikationssenat berufen werden. Bestätigt er den Behördenbescheid, hat das Radio acht Wochen Zeit, nachzuweisen, dass die Bedingungen - 30 Prozent Volksgruppenanteil werden vorgeschrieben - erfüllt werden. Wird dies innerhalb dieser Frist nicht belegt, kommt ein neuerliches Verfahren - und das könnte mit einem Lizenzentzug enden. (APA)
Die Betreibergesellschaft des burgenländischen Privatradios, das bisher als Antenne 4 firmierte und seit einigen Monaten im HitFM-Verbund sendet, hat mehrfach gegen das Privatradiogesetz verstoßen. Diese Entscheidung fällte die Medienbehörde KommAustria in einem Lizenzentzugsverfahren, wie aus dem Bescheid hervorgeht. Das Radio habe das Programm "grundlegend verändert" und sende zu wenig Programmteile in den Volksgruppensprachen. Damit entspreche es nicht mehr der ursprünglichen Lizenz, stellte die Behörde fest.
Gegen diesen Bescheid ist eine Berufung möglich. Michael Freismuth, Geschäftsführer der Lizenzgesellschaft, wollte die Entscheidung nicht kommentieren.
Lizenzbedingung werde nicht erfüllt
Die Verein "Mehrsprachiges offenes Radio - Mora" & Partner GmbH, so der etwas sperrige Titel der Gesellschaft, hat laut Behörde das Gesetz noch in einem weiteren Punkt verletzt: Indem sie es im Frühling einige Wochen verabsäumt habe, die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen ihres Programms zu erstellen.
Die Zulassung wurde für kommerzielles Privatradio mit Programmteilen in im Burgenland angesiedelten Volksgruppensprachen erteilt. Doch "seit 21. November 2001" werde diese Lizenzbedingung nicht erfüllt, so die Behörde. Nach einer kurzen Sendepause im November 2001 sei zuerst reines Musikprogramm gesendet worden, dann ein "vollständig automatisiertes Programm" und schließlich - seit 13. September - das "HitFM"-Format.
"Rechtmäßiger Zustand" müsse hergestellt werden
Dieses weise "gelegentlich Schlagzeilen in ungarischer und kroatischer (nicht burgenland-kroatischer) Sprache" auf sowie in den Abendstunden "vorproduzierte kurze ungarisch- und kroatischsprachige (ebenfalls nicht burgenland-kroatische) Moderationselemente, Lokalnachrichten, Ansagen der nächsten Songs sowie Veranstaltungstipps", konstatierte die Medienbehörde.
Ein Ausmaß, das nicht dem "rechtmäßigen Zustand" entspricht. Dieser muss wieder hergestellt werden, will der Sender die Lizenz nicht verlieren. Zuvor kann beim Bundeskommunikationssenat berufen werden. Bestätigt er den Behördenbescheid, hat das Radio acht Wochen Zeit, nachzuweisen, dass die Bedingungen - 30 Prozent Volksgruppenanteil werden vorgeschrieben - erfüllt werden. Wird dies innerhalb dieser Frist nicht belegt, kommt ein neuerliches Verfahren - und das könnte mit einem Lizenzentzug enden. (APA)