Tonträgerwirtschaft und private Sendeunternehmen betrachten beide mit großer Sorge den Einsatz und Verkauf von intelligenter Aufnahmesoftware.
Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und der Deutschen Landesgruppe der IFPI hervor, die am 24. Januar dem Bundesjustizministerium übergeben worden ist.
Bei einigen Software-Angeboten ist es u.a. möglich, "Wunschtitel" einzugeben, die in den Internetradio-Programmen (Webcasts) gesucht und dann aufgenommen werden, indem Hunderte von "Sendern" automatisch gescannt werden. Es liegt auf der Hand, so die Begründung, dass dies tief in die Existenzgrundlagen sowohl der Musikwirtschaft wie der Rundfunkunternehmen eingreift. So wurden allein mit der Software "Air2MP3" in 2004 von 200.000 Nutzern über 15 Millionen Musikstücke aufgenommen.
http://www.privatfunk.de/anl/Akt_814.pdf
Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und der Deutschen Landesgruppe der IFPI hervor, die am 24. Januar dem Bundesjustizministerium übergeben worden ist.
Bei einigen Software-Angeboten ist es u.a. möglich, "Wunschtitel" einzugeben, die in den Internetradio-Programmen (Webcasts) gesucht und dann aufgenommen werden, indem Hunderte von "Sendern" automatisch gescannt werden. Es liegt auf der Hand, so die Begründung, dass dies tief in die Existenzgrundlagen sowohl der Musikwirtschaft wie der Rundfunkunternehmen eingreift. So wurden allein mit der Software "Air2MP3" in 2004 von 200.000 Nutzern über 15 Millionen Musikstücke aufgenommen.
http://www.privatfunk.de/anl/Akt_814.pdf