AW: Volontariat
Nomos schrieb:
Ich nehme mal stark an, du hast selber noch nie versucht einen Betriebsrat zu gründen.
Wer einen Betriebsrat gründen möchte, der sollte die Gewerkschaften kontaktieren. Es können drei Beschäftigte zu einer Wahlveranstaltung einladen, dies kann aber auch eine Gewerkschaft machen. Dies hat den Vorteil, dass die Anonymität der Beschäftigten, die die Wahl initiieren, gesichert ist. Denn gerne sieht ein Chef die Gründung eines Betriebsrates nicht.
Sag also nie, daß die Kollegen selbst schuld sind, wenn sie keinen BR haben.
Ohne Dir auf die Füße treten zu wollen, aber so unrecht hat Heidi nicht. Wer den „Umweg“ über die Gewerkschaften nicht kennt, der hat sich nicht gut auf die Gründung des Betriebsrates vorbereitet. Und steht der BR erst einmal, dann ist es nahezu ausgeschlossen, dass ein Mitglied unverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert.
Ben B. schrieb:
Aber was nützt's, wenn der GF Dutzende Bewerber auf seiner Liste stehen hat, die sofort auch unter Tarif anfangen wollen? Dann sind die, die den Betriebsrat gründen, Ratz-Fatz ihren Job los und der GF zahlt weiter unter Tarif.
Wie sollte die Kündigung begründet werden, wenn eine Gewerkschaft zur Wahl einlädt? Ich habe A gekündigt, weil B die gleiche Arbeit billiger macht?
Noch gibt es in Deutschland einen guten Kündigungsschutz. Die Arbeitsmarktsituation in Deutschland ist ziemlich mies, aber man muss sich deshalb nicht ständig ins Boxhorn jagen lassen.
Selbst habe ich die Gründung eines Betriebsrates erlebt. Wir zogen es ohne Gewerkschaft durch und es schallte durch die Chefetage: „Ich werfe jeden raus, der da mitmacht.“ Der BR besteht seit vielen Jahren und noch sämtliche (Gründungs-)Mitglieder gehen dort ihrer Arbeit nach, sofern sie nicht aus persönlichen Gründen gekündigt haben.