Radiofreak11
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Haben die denn keine Möglichkeiten, mal was neues zu probieren ? Oder ist es billiger so ne CD bzw. alte Senderechte von abgedudelten Sketchen einzukaufen ?
Wie sieht das als Opfer so eines Sketches eigentlich rechtlich aus ? Normalerweise müsste man den Anrufer doch direkt anzeigen können, da er das TKG missachtet hat. Da existiert do so ein §, glaub Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Demnach darf ein Mitschnitt doch erst dann erfolgen, wenn der Gesprächspartner einverstanden ist, oder ? (Bei einem TI lässt man das Band doch auch erst anlaufen, wenn der Geprächspartner davon in Kenntnis gesetzt wurde - "sind sie einverstanden, dass ich jetzt das Band einschalte..." so mache ich es jedenfalls...)
Was nutzt eine spätere Verweigerung einer heimlichen Aufzeichnung ? Wer garantiert denn, das das so gewonnene Material nicht doch verwendet wird ?
Wer der Ausstrahlung zustimmt, bekommt der eigentlich auch ein Honorar dafür ?
