Ich hätte R128 erwartet. Ein Blick in die Anforderungen der BR Media für Hörfunkwerbung beim BR bestätigt das:
https://br-media.de/sites/default/files/2020-09/Radio Tarife 2021_0.pdf - Seite 44:
Lautheitsnormierte Tonaussteuerung
Bei der Werbespot-Produktion sind die Spezifikationen für die lautheitsnormierte Tonaussteuerung nach EBU R 128 zu beachten.
„EBU-Mode“ Lautheitsmesser (Hardware oder Software)
Zielwert (Target Level) der Programmlautheit ................................ -23,0 LUFS (0 LU)
maximale Momentary Loudness........................................................... -15,0 LUFS (+8 LU)
maximale Short-Term Loudness ............................................................ -20,0 LUFS (+3 LU)
entsprechend den „Practical Guidelines“ (EBU Tech 3343),
Punkt 10.1 Commercials (Advertisements) and Trailers
maximaler Spitzenpegel (Maximum True Peak Level).................. -1 dBTP
Mehr dazu:
Der BR produziert auch seine Hörfunkwellen alle nach R128 mit -23 LUFS Ziel-Lautheit.
Und dann schaue ich beim MDR und finde
https://www.mdrmedia.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen
Audiomaterial muss als unkomprimiertes RIFF WAV-Format mit einer Samplingrate von 44,1 kHz (oder höher) und einer Auflösung von 16 Bit (oder höher) oder als MPEG 1 Layer III (*.mp3) mit einem Stream von mindestens 256 kBit/s angeliefert werden. Der Pegel soll auf -1 dBFS TPL (True Peak Level) ausgesteuert sein. Die tatsächliche Länge darf maximal 12 Frames (etwa 480ms) von der gebuchten Länge abweichen. Die Längenmessung erfolgt automatisiert durch Gates bei -40dBFS.
Da steht überhaupt nichts von der Lautheit. Da aber auch beim MDR für Ausstrahlung über mehrere Anstalten der Weg via NDR angegeben ist, genau wie beim BR, gehe ich davon aus, dass man das klitzekleine Detail mit -23 LUFS einfach vergessen hat.
Schauen wir noch zum WDR:
https://wdr-mediagroup.com/download/spezialmodule/tarife/Online-Tarife_Radio_2021-25.09.2020.pdf Seite 13. Da geht es allen Ernstes noch um Senkelband, aber, oh Wunder, auch um Dateien:
1. Audiodateien
In den Formaten:
– unkomprimiertes WAV-File mit 44,1- oder 48-kHz-Abtastrate und mindestens
16-Bit-Auflösung, stereo
– komprimiertes MPEG-Audio, Layer 2 oder 3, mit 44,1 oder 48 kHz (stereo) und einer
Bitrate von mindestens 256 kbit/s
– Normalisierung auf 0 dBFS (digitale Vollaussteuerung)
Der rbb schreibt dazu gleich gar nichts:
https://www.mss-online.de/agb/ .
Die wissen wohl, dass ihre Optimods eh alles auf Einheits-Brikett pressen.
Ja, liebe ARD, positioniert euch mal bitte...