Folgendes:
Ich habe zwar den Beitrag #1 geschrieben, ursprünglich aber in einem ganz anderen Thread mit Thematik ÖRR. Und eigentlich war meine Frage eine rein rhetorische. Aber egal. Die Mods/Admins haben es nur gut gemeint und meinen Beitrag aus besagtem anderen Thread ausgeliedert und dafür den vorliegenden Thread eröffnet.
Der Thread war also ganz sicher nicht meine Idee, und ich meine, als Thema ist das Ganze auch zu wenig interessant, um dafür einen eigenen Thread zu eröffnen und dort länger als notwendig zu diskutieren. Wenn es nach mir geht, kann man selbigen sofort wieder löschen. Es gefiel mir auch nicht, dass an dieser Stelle von manch einem Teilnehmer schon wieder so eine "altbewährte Schärfe" in die Diskussion gebracht wurde.....
Und trotzdem muß man unterscheiden:
Wenn die RTL-Gruppe oder die PRO7/SAT1-Gruppe in ihren Sendern Werbung in eigener Sache macht, sprich auch auf Programminhalte in anderen Sendern der Senderfamilie hinweist, ist dies für mich absolut okay. Warum sollte es das eigentlich nicht sein?
Und....wenn in einem Radioprogramm der ARD der Moderator - ich sage es mal so - beiläufig auf den am Abend im Ersten laufenden Tatort hinweist oder eben auch auf die Zusammenfassungen der Nachmittagsspiele in der ARD-Sportschau hinweist, sollte dies auch kein Problem sein.
Etwas problematischer sehe ich es, wenn man im ARD-Hörfunk für die ARD-Sportschau fast in Form eines Werbespots immer und immer wieder die Werbetrommel rührt, den Spot dann vielleicht unmittelbar vor oder unmittelbar nach den "echten" Werbespots schaltet.
Und um einen Bezug zum ORF bzw. zu Hitradio Ö3 herzustellen: Im ORF-Fernsehen liefen viele Jahre auch richtige Werbespots für Hitradio Ö3. Also mehr oder weniger unbezahlte Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ORF für das öffentlich-rechtliche Radioprogramm von Ö3. Seit 2002 ist gemäß ORF-Gesetz das Bewerben der Radioprogramme im TV und umgekehrt, sprich Cross-Promotion, untersagt. Nicht verboten sind hingegen neutral gehaltene Hinweise auf Sendungen. Bei letzterem wird es aber immer wieder Auffassungsunterschiede geben, die dann die Juristerei auf den Plan rufen werden.
In der Vergangenheit hat es immer wieder juristische Auseinandersetzungen zwischen Privatfunkern und dem ORF gegeben, mit einstweiligen Verfügungen, die es dem ORF-Fernsehen untersagt haben, Werbung für Hitradio Ö3 zu machen, siehe u.a. Link:
Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien gegen Cross-Promotion nach Klage von Krone Hitradio-Sender
www.derstandard.at
Mehr gibt es meiner Meinung nach dazu nicht zu sagen, vielleicht wäre es daher am besten, den Thread jetzt wieder zu schließen.