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Ich möchte das noch mal aufgreifen, obwohl es OT ist:Da muss ich dich enttäuschen. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß, steht die Nachrichtenlage nachts um zwei oder drei in keinerlei Zusammenhang mit der Frage, ob man gerade aufs Klo muss oder nicht.
Ich kenne ja die hessische Landesverfassung nicht, aber ich habe Zweifel, dass sich das gebührenfinanzierte Rundfunksystem so einfach durch Volksentscheid oder Bürgerbegehren abschaffen lässt. Und selbst wenn, dann müsste die dadurch entstandene Regelungslücke durch vergleichbare Regelungen auf der Grundlage des Grundgesetzes und der zum Rundfunksystem entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefüllt werden. Ob das dann so ganz ohne öffentlich-rechtliche Medien und eine Gebührenfinanzierung funktionieren würde, daran habe ich ebenfalls Zweifel.
Allerdings müssen die Rundfunkstaatsverträge, und darin ist die Rundfunkgebühr, glaube ich, festgeschrieben, von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um Gültigkeit zu erlangen. Und sollten es nicht die RSV sein, so müssen doch alle Landesparlamente einer Gebührenerhöhung, Pardon, "Anpassung", zustimmen.ente schrieb:Ich will hier nicht der Besserwisser sein, aber Volksentscheide gibt es nur auf Landesebene, die GEZ betrifft doch die ganze BRD.
Ich bin in keiner Weise bekannt, verwandt oder verschwägert mit Hr. Höcker, finde lediglich seine Bücher eine recht interessante und amüsante Lektüre.
Quelle: Die Jura.BlogsUrteilsbegründung vom 29.01.2008 schrieb:...Der Kläger sei Halter der Gebrauchtwagen, die er angekauft habe und im eigenen Namen anbiete. Deshalb unterliege er für die in den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten der Rundfunkgebühr. Die Erhebung einer Händlergebühr statt Gebühren für jedes einzelne Radiogerät begünstige den Kläger und sei deshalb nicht zu beanstanden. Da er wegen der pauschal erhobenen Gebühr nicht jede Veränderung im Bestand seiner Gebrauchtwagen anzeigen müsse, sei auch der SWR nicht verpflichtet, mit erheblichem Verwaltungsaufwand Ermittlungen über die Ausstattung der Fahrzeuge mit Radiogeräten anzustellen. Vielmehr könne ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass sich in den Gebrauchtwagen des Klägers Radios befänden. Das Vorhalten eines roten Kennzeichens erfülle hingegen keinen Gebührentatbestand, so dass hierfür keine Rundfunkgebühr entstehe.
Und Kochtöpfe werden im Saarland auch gebührenpflichtig...Wartet ab! Im nächsten Jahr trifft es 'Conrad' etc..., weil sie potenzielle technische Radio-Bestandteile in noch nicht montierter Form zum Verkauf vorhalten
Die eine genauso irrwitzige Idiotie ist, wie der Unfug, der da jetzt Autohändlern droht. Manchmal kann man wirklich nur noch mit dem Kopf gegen die Wand rennen...Man beruft sich auf die Existenz der so genannten Händlerpauschale, die ja schließlich auch für TV/etc.-Fachhändler gelte...
Zudem gab es ein Angebot an die Kleingärtner: Kassiert wird nicht fürs ganze Jahr, sondern pauschal für drei Monate...
In wenigen Wochen startet DVB-T, dann werden sicher einige Schüsseln gegen unauffälligere Antennen ausgetauscht.