AW: WM Geldverschwendung der Öffentlich-Rechtlichen?
Wie ich schon erwähnte:
Die Damen und Herren von den Ö/Rs hören es gar nicht gern, wenn sich die MENSCHEN über die Gebühren und die aufgeblasenen "Behörden"-Apparate beschweren und nach Abhilfe rufen.
"Mist, da beschweren sich Welche. Die haben gemerkt, dass sie abgezockt werden. Das geht doch gar nicht, wie können Die nur?"
Sorry, aber das musste jetzt mal sein.
Diejenigen, die hier den Ö/Rs nach dem Mund reden und die völlig überzogenen Gebühren verteidigen, können nur "Mitglieder der Ö/R-Sekte" sein.
Wenn sich jemand mal wirklich mit der Materie auseinandersetzen würde, auch mal über den berühmten Tellerrand hinausschauen würde, wäre schon einiges gewonnen. Es gibt mehr als genug Beispiele aus anderen Staaten dieser Welt, in denen es ähnliche Programme gibt (ähnlich unserem Ö/R-System), bei denen die Menschen aber nicht abgezockt werden.
Hier mal ein Beispiel zur Lösung (ist allerdings schon 2 Jahre alt):
Umstrukturierung des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems
Im Augenblick wird mal wieder darüber diskutiert, ob eine Gebührenanhebung der Rundfunk- und Fernsehgebühren für die Öffentlich Rechtlichen Sender (ARD und ZDF) notwendig bzw. gerechtfertigt ist. Zudem stellt sich auch ganz eindeutig die Frage, ob die Öffentlich Rechtlichen Sender, also die ARD mit ihren verschiedenen Sendeeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern und das ZDF, überhaupt noch ihrem Auftrag gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag gerecht werden?
Die Apparate der Öffentlich Rechtlichen Sender, hier insbesondere bei den einzelnen Landesanstalten der ARD, und die überwachenden Einrichtungen in Form der Landesmedienanstalten, sind mittlerweile so aufgeblasen (in Ihren Verwaltungsapparaten), dass es kaum verwunderlich ist, dass nun einmal mehr die Forderung nach einer Gebührenanhebung laut wird. Dabei wird argumentiert, dass die Gebühren ja seit mehr als drei Jahren nicht angehoben wurden und es jetzt einfach mal wieder an der Zeit dafür wäre.
Es wäre jedoch viel einfacher, mit einer erheblich geringeren Gebührenbelastung für die Bürger, bei den Öffentlich Rechtlichen Sendern auszukommen, wenn diese Anstalten nur ihren Versorgungsauftrag nach dem Rundfunkstaatsvertrag erfüllen würden und alle Einrichtungen, die von den Rundfunk- und Fernsehgebühren getragen werden müssen, abgespeckt werden. Das bedeutet natürlich einen radikalen Umbau der Öffentlich Rechtlichen Medienstrukturen in Deutschland, der sicherlich nicht unbedingt bei den Leuten, die innerhalb dieser Apparate beschäftigt sind, auf Zustimmung stoßen wird.
In diesem Zusammenhang müssen vorher aber einige Fragen gestellt werden.
- 1. Warum ist es notwendig, dass jedes Bundesland eine eigene Landesmedienanstalt hat, gestützt auf landeseigene Gesetze und Regelungen?
- 2. Warum müssen die einzelnen Landesanstalten, insbesondere die Ableger der ARD wie NDR, WDR, Radio Bremen, RBB, HR, MDR, SWR, BR und SR, mehr als zwei Radioprogramme unterhalten?
- 3. Warum bringen die beiden Öffentlich Rechtlichen Fernsehanstalten ARD und ZDF mehr als zwei bundesweite Programme zur Ausstrahlung, zumal ein Teil dieser Programme von der breiten Masse der Bevölkerung nicht empfangen werden können (oder nur mit einem digitalen Empfänger) und die auch nichts mehr mit dem Auftrag der Grundversorgung zu tun haben?
Aus der nachfolgenden Erklärung zum radikalen Umbau des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems in Deutschland werden diese Fragen beantwortet und eine Lösung des Gebührendebakels angeboten.
Wie also kann das Öffentlich Rechtliche Mediensystem so reformiert werden, dass der Auftrag – die Grundversorgung mit Informationen aller Bürger – dennoch gewährleistet wird?
Die Antworten sind denkbar einfach.
Hier ist der 10-Punkteplan zur Umstrukturierung der Öffentlich Rechtlichen Medien:
- 1. Die Öffentlich Rechtlichen Sender ARD und ZDF dürfen nur noch jeweils ein bundesweites Fernsehprogramm (zwei Sender) ausstrahlen. Damit ist die landesweite Grundversorgung im Fernsehen gewährleistet. Faktisch keine Änderung zum bestehenden System.
- 2. In den einzelnen Bundesländern dürfen die Öffentlich Rechtlichen Sender jeweils ein regionales Fernsehprogramm ausstrahlen, jedoch unter der Voraussetzung, dass diese regionalen Programme zu gleichen Teilen von ARD und ZDF gestaltet werden. Beide Sender bestreiten im bereits bestehenden System wechselweise ja auch das allmorgendliche Frühstücksfernsehen.
- 3. Die Öffentlich Rechtlichen Sender ARD und ZDF dürfen nur noch jeweils ein bundesweites Radioprogramm (zwei Sender) ausstrahlen. Damit ist die landesweite Grundversorgung im Radio gewährleistet. Auch hier gibt es faktisch keine Änderung, da Deutschlandfunk und Deutschlandradio bereits als bundesweite Programme ausgestrahlt und von beiden Sendeanstalten unterhalten werden.
- 4. In den einzelnen Bundesländern dürfen die Öffentlich Rechtlichen Sender jeweils zwei regionale Radioprogramme ausstrahlen, wobei ARD und ZDF diese Programme gemeinsam bestreiten können aber nicht müssen. Eine entsprechende Einigung zwischen den beiden Anstalten ARD und ZDF muss durch entsprechende Verhandlungen innerhalb eines vorgegebenen, begrenzten Zeitraums erzielt werden.
- 5. Den Öffentlich Rechtlichen Sendern wird es gestattet, sowohl bei den Radio- als auch den Fernsehprogrammen, Werbung in eingeschränktem Maße auszustrahlen. Hierfür werden die bisher gültigen Richtlinien zugrunde gelegt, jedoch auch auf die regionalen Fernsehangebote ausgeweitet. Finanzielle Gewinne, die aus Werbeeinnahmen resultieren, müssen auf alle Öffentlich Rechtlichen Anstalten prozentual, je nach Programmanteil, aufgeteilt werden.
- 6. Die einzelnen Landesmedienanstalten werden aufgelöst und durch eine Bundesmedienanstalt ersetzt, es werden bundesweit einheitliche Richtlinien (Rundfunkstaatsvertrag) geschaffen. Die Bundesmedienanstalt hat im Prinzip die gleichen Aufgaben zu erfüllen, wie sie ursprünglich von den einzelnen Landesmedienanstalten erfüllt wurden, nur mit vereinfachten Bedingungen eines bundeseinheitlichen Rundfunkstaatsvertrages.
- 7. Der Bundesmedienanstalt steht es offen, in den einzelnen Bundesländern regionale Büros zu unterhalten, sofern dies mit den zugebilligten Mitteln aus den Rundfunk- und Fernsehgebühren getragen werden kann. Eine Gebührenerhöhung aufgrund von Misswirtschaft innerhalb der Bundesmedienanstalt wird ausgeschlossen.
- 8. Die durch die Umstrukturierung freiwerdenden Frequenzen, insbesondere die regionalen Radiofrequenzen, werden privaten Programmanbietern per Ausschreibung zur Nutzung angeboten. Ebenso werden die freiwerdenden Fernsehfrequenzen, landes- und bundesweit, privaten Anbietern per Ausschreibung zur Nutzung angeboten.
- 9. Die Frequenzvergabe an private Anbieter erfolgt, bei neuen Radio- und Fernsehprogrammen, im ersten Schritt für eine Dauer von fünf Jahren. Bei der Verlängerung durch eine erneute Ausschreibung kann dann die Frequenzvergabe für eine Dauer von jeweils 10 Jahren erfolgen. Die Bundesmedienanstalt hat darauf zu achten, dass hier keine medienrechtlichen Konzentrationen (Monopolstellung) durch einzelne Anbieter entstehen.
- 10. In jedem Bundesland werden Offene Kanäle eingerichtet, die jeweils ein regionales Fernseh- und ein Radioprogramm ausstrahlen. Der Zugang zu den Offenen Kanälen ist ausschließlich Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit vorbehalten, die Wohnsitzregelung, wie sie derzeit in einigen OKs praktiziert wird, ist somit hinfällig. Es muss außerdem gewährleistet sein, dass jeder Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit Zugang zu den Offenen Kanälen erlangen kann. Das bedeutet im Einzelnen, dass in Bundesländern, die sehr großflächig sind, ggf. an verschiedenen Standorten entsprechende Produktions- und Sendeeinrichtungen geschaffen werden. Die Nutzer der OKs haben die Verpflichtung, durch eine neue, bundeseinheitliche Satzung, nicht gegen geltendes Recht und Gesetze zu verstoßen. Verstöße werden mit zeitlich begrenztem bzw. dauerhaftem Ausschluss von der Nutzung der OKs geahndet.
Dieser 10-Punkteplan liefert die Vorlage für eine Neuordnung des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems, gewährleisten den Auftrag der Grundversorgung, geht in Teilen sogar darüber hinaus, schafft neue Arbeitsplätze, und sorgt langfristig für eine Stabilisierung der Rundfunk- und Fernsehgebühren in Deutschland.
Mit diesem radikalen Umbau des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems sollte es möglich sein, die Rundfunk- und Fernsehgebühren für die Dauer von mindestens 10 Jahren auf einem Level von ca. € 50,00 jährlich pro Haushalt einzufrieren. Im Zuge dieser Umstrukturierung wäre es allerdings von Vorteil, dass jeder Haushalt, egal ob ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist, eine solche Pauschale zu entrichten hat.
Ausnahmen von der neuen Rundfunk- und Fernsehpauschale können dann nur in sozialen Härtefällen (z. B. für Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Geringverdiener, etc.) gewährt werden. Diese Ausnahmen könnten dann durch einkommensabhängige, gestaffelte Pauschalen geregelt werden.
Schlußerklärung
Es ist mir ist durchaus bewusst, dass mein Modell für die Umgestaltung des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems, bei den meisten Beschäftigten und Verantwortlichen innerhalb des bisherigen Systems, auf Ablehnung stoßen wird, ich bin aber davon überzeugt, dass die Mehrheit der Bürger unseres Landes, diese Umstrukturierung als sinnvoll ansehen und befürworten werden.
Auch in der Politik sollte es möglich sein, eine vernünftige Lösung zur Umstrukturierung des bestehenden Systems zu erkennen, eine Gebührenentlastung der Bürger herbeizuführen und zusätzlich neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das von mir aufgezeigte Modell zeigt einen Weg auf, veraltete Strukturen, die auf Grundlage veralteter Gesetze geschaffen wurden, neuzuordnen.
Die Umsetzung meines Modells zum Umbau des Öffentlich Rechtlichen Mediensystems erfordert aber eine intensive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Bund und Ländern, sowie der Änderung bestehender Gesetze – sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene.
Dieses Modell erhebt keinesfalls den Anspruch, dass durch die Neuordnung eine wesent-liche Verbesserung der Qualität von privaten Radio- und Fernsehprogrammen erreicht wird, ebenso wenig die Verbesserung der Qualität von Öffentlich Rechtlichen Radio- und Fernseh-angeboten. Jedoch wird damit der Öffentlich Rechtliche Auftrag der Grundversorgung aller Bürger gewährleistet, aufgeblasene Apparate werden radikal abgespeckt und durch die Ausweitung der Möglichkeiten für private Anbieter werden in jedem Fall neue Chancen und Arbeitsplätze geschaffen. Zudem bekommen alle Bürger die Möglichkeit ihr verbrieftes Recht auf die “freie Meinungsäußerung“ wahrzunehmen und selbst Mitbestimmung auszuüben.
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Vielleicht wird mein 10-Punkte-Plan von den richtigen (und wichtigen) Leuten gelesen, die meine Ansichten teilen und etwas Bewegen können. Mich würde es sehr freuen.
Sollten Sie mir zustimmen und meinen 10-Punkte-Plan unterstützen, so erstellen Sie von diesem Text einen Ausdruck und schicken sie diesen unterschrieben an den Medienbeauftragten Ihrer Landesregierung oder an die Partei, die Sie bei der letzten Wahl gewählt haben (oder auch die Partei, die Sie nicht gewählt haben, die aber jetzt an der Regierung ist). Ich glaube, wenn viele Menschen dieses Papier unterschrieben an unsere zuständigen Politiker schicken, hat die Sache eine Chance gehört zu werden.
Mit den besten Wünschen nach niedrigeren Rundfunk- und Fernsehgebühren.
... und jetzt, auf ihn mit Gebrüll!