Feste Sendezeiten für den Bürgerfunk
NRW-Koalition will bessere Qualität der Sendungen
VON PETER JANSEN
Düsseldorf. Die Sendungen laufen unter dem Titel "Bürgerfunk", doch an den meisten Bürgern gehen die oft recht hausbackenen und amateurhaften Beiträge im Programm der 46 lokalen Rundfunkstationen in NRW vorbei. Eine von der Landesanstalt für Medien (LfM) in Auftrag gegebene Studie lieferte den Beweis: Für viele Hörer sind die Bürgerfunkbeiträge ein Anlass, das Radio auszuschalten.
Mal passt die ausgewählte Musik nicht zu der gewohnten Richtung des Lokalfunks, oft sind die Wortbeiträge viel zu lang, manchmal werden Bürgerfunkbeiträge sogar komplett in anderen Sprachen als Deutsch ausgestrahlt. Produziert werden die Beiträge in den 160 Radiowerkstätten, die in der Regel von gemeinnützigen Radiovereinen, Volkshochschulen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Einrichtungen aufgebaut wurden.
Die Düsseldorfer Koalitionsparteien CDU und FDP wollen jetzt mit einer Reform des Landesmediengesetzes für eine spürbare Qualitätsverbesserung im Bürgerfunk sorgen. Dazu gehört als erstes die Festlegung eines einheitlichen Sendeplatzes: künftig soll Bürgerfunk landesweit von 21 bis 22 Uhr an Werktagen, zwischen 19 und 21 an Sonn- und Feiertagen ausgestrahlt werden, insgesamt 365 Stunden im Jahr.
Davon unabhängig sollen Schulen die Gelegenheit erhalten, ihre Sendungen im Lokalfunk zu platzieren. Zur Förderung der Medienkompetenz von Schülern soll auch ein Tel der knapp zwei Millionen Euro verwendet werden, die die LfM jährlich für den Bürgerfunk bereit stellt, sagte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Gütersloher Abgeordnete Michael Brinkmeier.
In dem neuen Mediengesetz will die Koalition weiter festlegen, dass Bürgerfunksendungen einen lokalen Bezug haben müssen. Außerdem müssen sie in deutscher Sprache gesendet werden. Die Landesmedienanstalt soll darauf achten, dass die Programmverantwortlichen für die Bürgerfunksendungen über die Deutsche Hörfunkakademie oder anerkannte Rundfunkwerkstätten journalistisch qualifiziert sind. Das neue Gesetz soll zur Jahresmitte in Kraft treten.