AW: Bemusterung: Preview-CDs fürs Radio?
ein paar klarstellungen:
1. radiosender ab unifunk aufwärts (mindestens) werden von niemandem gezwungen, über bemusterte tonträger zu berichten. höchstens bequatscht.
2. die sender zahlen u.a. aus genau dem grund für die bemusterung: wenn sie die cds offiziell "kaufen" (wenn auch deutlich günstiger als im laden und vor veröffentlichung), machen sie sich nicht erpressbar.
3. zu so einem "bemusterungsvertrag" gehört mehr als nur das zuschicken der musik - z.b. informationen der redakteure, interviewangebote, ein fester ansprechpartner bei der firma, etc.
4. inzwischen werden kaum noch physische tonträger bemustert. innerhalb der ard z.b. bekommen höchstens noch die archive wirklich alles als cd (und auch das soll abgestellt werden). statt dessen wird das oben bereits erwähnte mpn genutzt.
5. mir ist auch eine kündigung wegen des verkaufs von promo-cds bekannt. der herr arbeitet heute aber nach einiger zeit der abstinenz wieder in der branche.
6. einige cds haben so genannte "wasserzeichen", anhand deren verfolgt werden kann, welchem redakteur sie geschickt wurden. bei titeln die aus dem mpn angefordert werden, ist das wasserzeichen eh vorhanden. allerdings ist auch den plattenfirmen klar, dass der ganze sender auf einen song zugreifen kann, wenn er sich erstmal im sendesystem befindet.
7. noch fragen?