Steinzeitmensch
Benutzer
AW: Die NEUE NetzAntenne
Also das „gewerbliche Nebentätigkeiten“ einer Erlaubnis des Arbeitgebers bedürfen, und er dies mit den von Flowcast genannten Begründungen ablehnen kann, war mir bekannt. Steht auch so in mir bekannten Arbeitsverträgen drin. Aber sicher, dass dies auch für ein HOBBY gilt? Eine „gewerbliche Nebentätigkeit“ ist für mich da nämlich was anderes. Und nicht jeder betreibt sein Webradio ja als Gewerbe.
Also das „gewerbliche Nebentätigkeiten“ einer Erlaubnis des Arbeitgebers bedürfen, und er dies mit den von Flowcast genannten Begründungen ablehnen kann, war mir bekannt. Steht auch so in mir bekannten Arbeitsverträgen drin. Aber sicher, dass dies auch für ein HOBBY gilt? Eine „gewerbliche Nebentätigkeit“ ist für mich da nämlich was anderes. Und nicht jeder betreibt sein Webradio ja als Gewerbe.