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Sondern?Ein Webradio ist es ja nicht.
Spontan: ja, weil zumindest mir keine Alternative einfällt, wenn's a) ein rein akustisches Medium und b) eine Live-Schaltung sein soll.Zählt das etwa zum Webradio wenn ich 2 Stunden die Woche an 20 Hörer streame?
Die andere Frage ist, wenn der Inhalt allein von der Kirchengemeinde produziert wird, braucht sie sich auch bei GEMA und GVL nicht registrieren, nehme ich an, oder?
Kommt auf die Übersetzung an. Jede Übersetzung ist eine Bearbeitung des Originals, und jede Bearbeitung ist wiederum geschützt. Werden Originaltexte aus der Bibel verlesen oder die Sachen aus älteren Übersetzungen (Übersetzer 70 Jahre unter der Erde) - okay. Bei Neuübersetzungen oder Bearbeitungen/Nacherzählungen - vorsichtig.Bei Bibelzitaten oder gar längeren Passagen aus der Bibel sehe ich das eher unkritisch; allerdings bin ich nicht gerade der Spezialist, was Texte mit religiösem Fundament angeht.
Das ist auch eher eine Angelegenheit der jeweiligen Kirche. Die Kirchen haben normalerweise einen Rahmenvertrag abgeschlossen, in dem verschiedene Konstellationen geklärt sind. Insofern wäre hier der erste Schritt, beim Verantwortlichen im Kirchenbüro nachzufragen, was denn so alles vertragskonform ist und was nicht.Je nach dem, was da noch so gesendet wird, könnten andere Verwertungsgesellschaften bzw. Urheber ins Spiel kommen. Da kenne ich mich aber nicht so gut aus, da ich als Atheist mit Gottesdiensten und ihren Inhalten nicht so vertraut bin.
Hm. Weniger die Gottesdienstbesucher als vielmehr die Aktiven, die etwas zum Gottesdienst beitragen. Die Besucher dürften ... na ja, juristisch betrachtet wohl eher als "Beiwerk" zu verstehen sein, ähnlich einer Menschenmasse im Hintergrund eines Bildes. Der Einzelne geht in dieser Masse unter und sticht nicht daraus hervor. Insofern sehe ich die Besucher eher als unkritisch an; man sollte es ihnen der Fairness halber sagen, damit sie sich überlegen, ob sie in der Nähe der Mikrofone scharchen, ein Bier aufmachen oder dumme Kommentare absondern, aber eine Einverständniserklärung von jedem einzelnen halte ich für überflüssig.Ihr solltet euch auch fachkundig machen, ob die Gottestdienstbesucher vorher davon in Kenntnis zu setzen sind, dass die Veranstaltung live im Internet übertragen wird.
Um Dir Deine Denke und ihren Irrweg in Sachen Produktion vor Augen zu führen:
Wenn ich ein Kapitel aus Douglas Adams "Per Anhalter durch die Galaxis" im Livestream vorlese, dann ist es zwar meine Produktion, aber ich habe nicht die Rechte an dem Buch für eine öffentliche Lesung. Das berührt zwar nicht die GEMA oder GVL, wohl aber den Verlag und die Erben von Douglas Adams bzw. (glaube ich zumindest) die VG Wort.
Nicht, daß der Server vor lauter Interessenten beim Debüt plötzlich die Grätsche machtZu guter Letzt: Ich bin gespannt, was das wird. Ich finde das schon sehr ambitioniert, einen Gottesdienst - mit Chor! - in einer guten Qualität abzumikrofonieren, live zu mischen und dann zu streamen. Das ist eine Aufgabe, der ich hohen Respekt zolle, denn einfach ist sie wahrlich nicht.
Auch wenn mich die Inhalte weniger interessieren, aber auf die Qualität der Sendung wäre ich schon neugierig.
Insofern sehe ich die Besucher eher als unkritisch an; man sollte es ihnen der Fairness halber sagen, damit sie sich überlegen, ob sie in der Nähe der Mikrofone scharchen, ein Bier aufmachen oder dumme Kommentare absondern ...
Nein, das sicher nicht.... aber eine Einverständniserklärung von jedem einzelnen halte ich für überflüssig.
Waren die "1000Mikes" nicht der Laden, bei dem die Geschichte nicht über Sendesoftware, sondern über Handy/Telefon gesendet wird ...? Wenn ja, dann ist erstens bekannt, daß die sich sehr ekelhaft und penetrant anstellen können, wenn es um die Einbindung und Übertragung von Musik geht, und zweitens - wie löst man denn das technisch, wenn man auch noch den Gemeindegesang mitnehmen will ...? *kopfkratz* Mir fehlt im Augenblick so ein bißchen die Vorstellungskraft, wie man ohne ansatzweise professionelle Technologie die erzeugten Klänge in einer angenehm zu hörenden Mischung in die Sprechmuschel reinkriegt - oder hält da der Ministrant sein Handy in die Menge?also wenn du es ganz einfach willst mit dem Aufziehen eines Livestreams, dann solltest du auf etablierte Plattformen setzen. Dazu zählen beispielsweise 1000Mikes oder Caster.FM. Bei 1000Mikes wird der Stream sogar archiviert und die Einbindung in eine bestehende Website ist kinderleicht. Zudem würdet ihr möglicherweise auch noch zusätzliche Hörer erreichen. Caster.FM hab ich noch nicht ausprobiert, sollte aber auch gehen. Ansonsten stellt doch die Predigt einfach als Podcast online. Hoster dafür gibts genug (Podcaster, Podigee, Podhost, ...)
Waren die "1000Mikes" nicht der Laden, bei dem die Geschichte nicht über Sendesoftware, sondern über Handy/Telefon gesendet wird ...? Wenn ja, dann ist erstens bekannt, daß die sich sehr ekelhaft und penetrant anstellen können, wenn es um die Einbindung und Übertragung von Musik geht, und zweitens - wie löst man denn das technisch, wenn man auch noch den Gemeindegesang mitnehmen will ...?
da kommt unter Umständen die GEMA ins Spiel. ... Die beißen nicht.
7. Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung
im Internet
❱ Im Zeitalter der Digitalisierung nimmt die
Frage der öffentlichen Zugänglichmachung
von urheberrechtlich geschützten Werken
zunehmend einen immer wichtiger werdenden
Platz ein. Will eine Kirchengemeinde
zum Beispiel Musik auf ihre Internetseite
einstellen oder einen Gottesdienst im
Internet übertragen (Streaming), so ist dies
vorher bei der GEMA anzumelden. Sollen
Liedtexte oder Noten im Internet oder im
Intranet öffentlich zugänglich gemacht
werden, so ist in der Regel eine entsprechende
Erlaubnis beim zuständigen Verlag
zu beantragen. Bei Textwerken und Werken
der bildenden Künste ist entweder die VG
Wort oder die VG Bild-Kunst bzw. der Autor
oder Künstler direkt anzufragen.
Zumindest bei mir war die Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften stets produktiv und informativ.Bist Du da sicher?