Oi wey, jetzt geht das los...
Nirgendwo ist niedergeschrieben, daß eine Verfassung durch eine Volksabstimmung legitimiert sein muß; viele Verfassungen weltweit und auch einige deutsche Länderverfassungen wurden nie dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Auch ist die Aussage, derzufolge es "der ursprüngliche Gedanke" der Verfassunggeber gewesen sei, daß sich das Deutsche Volk nach der Wiedervereinigung eine neue Verfassung geben solle und dies nur durch "die Mehrheit der Parteien verhindert wurde" eine Fehlinterpretation des Artikels 146:
Art 146 GG Fassung 1949 schrieb:
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
bedeutet eben NICHT "Dieses Grundgesetz gilt nur bis zur Wiedervereinigung und muß dann durch eine neue Verfassung, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, abgelöst werden". Sie besagt lediglich die Selbstverständlichkeit, daß das GG durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Nicht einmal die Erfordernis einer Volksabstimmung läßt sich aus diesem Text herauslesen, denn schließlich agiert der Bundestag als Gesetzgeber stellvertretend für das Deutsche Volk.
Es ist eine Tatsache (die im übrigen unter Juristen auch nahezu unumstritten ist), daß das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist, auch wenn es nicht Verfassung heißt. Oder wie bereits Richard von Weizsäcker 1989 anläßlich des 40. Geburtstages des GG feststellte: "Wir haben eine gute Verfassung." Genau: Verfassung.