AW: Webradio in Österreich anmelden?
also ipfi ist der derr dr. resch der ansprechpartner,... allerdings haben wir von denen nie eine rechnung erhalten,... die dürften nur die radios sammeln bis es irgednwann einmal eine rechtliche basis dafür gibt und die gibt es in österreich anscheinen nicht!
Dr. Günter Resch
Controlling
LSG/VBT/IFPI
resch@ifpi.at
Tel.: (43-1) 535 60 35 -20
Fax: (43-1) 535 51 91
Schreyvogelgasse 2/5, A-1010 Wien
:
http://www.ifpi.at
PREISE:
Basisinformation zu Webcasting
Die LSG ist die gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Tonträgerproduzenten und der ausübenden Künstler. Die LSG vergibt an ihrem Repertoire Lizenzen für non-interaktives Webcasting, das ist die Übertragung eines linearen ("Radio-ähnlichen") Programmes im Streaming-Verfahren im Internet. Die LSG ist nicht in der Lage, Lizenzen für interaktive Angebote zu vergeben. Unter interaktiven Angeboten im Rahmen eines Webcastings werden etwa Downloads, bestimmte Programmierungen, die Erstellung individueller Musikprofile oder diverse Buttons (zB. Play again, Pause, Skip) verstanden. Die Abgrenzung zwischen interaktiv (keine LSG-Lizenz möglich) und non-interaktiv (kann von LSG lizenziert werden) erfolgt nach den sog. "DMCA Operating Conditions" (siehe attachment).
Die LSG-Lizenz für non-interaktives Webcasting ist von 2 Parametern abhängig:
1. Anzahl der Webcasting-Kanäle
2. Anzahl der technisch gleichzeitig möglichen Zugriffe
Die Lizenz wird in monatlichen Pauschalbeträgen pro Webcasting-Kanal berechnet,
die halbjährlich im vorhinein zu bezahlen sind.
Lizenzbeispiele:
bis zu 50 gleichzeitig möglichen Zugriffen EUR 50,--
bis zu 100 gleichzeitig möglichen Zugriffen EUR 100,--
bis zu 250 gleichzeitig möglichen Zugriffen EUR 200,--
bis zu 500 gleichzeitig möglichen Zugriffen EUR 400,--
bis zu 1000 gleichzeitig möglichen Zugriffen EUR 800,--
Zu den Lizenzbeträgen kommt USt in gesetzlicher Höhe.
Nach Vorgabe der EU-Kommission muss auch eine seperate Verwaltungskostenpauschale berechnet werden.