Stellungnahme des Rundfunkrates zur Prüfungsmitteilung des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage Radio Bremens
1) Der Rundfunkrat begrüßt grundsätzlich die Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes, weil er in aller Deutlichkeit feststellt, dass Radio Bremen mit seiner gegenwärtigen Ausstattung nicht funktionsgerecht finanziert, sondern strukturell unterfinanziert ist. Der Rundfunkrat stimmt der Feststellung des Rechnungshofs zu, dass „das Problem nicht in der Höhe des Beitragsaufkommens (liegt), sondern in dessen Verteilung innerhalb der ARD.“
2) Radio Bremen hat in den vergangenen Jahren höchste Haushaltsdisziplin geübt und unter anderem sein Personal um 1/3 verringert. Diese Kürzungen haben das Programmangebot für das Land Bremen und die Sichtbarkeit Bremens innerhalb der ARD deutlich reduziert. Radio Bremen muss jedoch wie jede andere Landesrundfunkanstalt seinen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag sowohl auf Landesebene als auch in der ARD erfüllen können
3) Dazu gehört aus Sicht des Rundfunkrates, den verbliebenen Kern des regionalen Programm-Angebotes für das Land Bremen zu sichern, Lücken im Programmangebot (z.B. ein regionales Angebot für junge Menschen) im Interesse der Zukunftsfähigkeit Radio Bremens zu schließen, die Sichtbarkeit Radio Bremens – anknüpfend an die große Dokumentations- und Unterhaltungs-Tradition des Hauses – im Dritten Programm und im Ersten wieder zu verbessern und nicht zuletzt die Zukunft Radio Bremens durch substanzerhaltende und technisch notwendige Investitionen abzusichern.