AW: Gemakosten für Spots?
hatte vor kurzem die selbe Frage. Ging um einen Werbespot für ein Konzertfestival. Ich bekam von der Gema folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Bauer,
wir nehmen Bezug auf Ihren heutigen Telefonanruf.
Für die Nutzung von Musik bei der Produktion von Werbespots bedürfen Sie zunächst der Einwilligung des Komponisten bzw. Musikverlages.
Aus urheberpersönlichkeitsrechtlichen Gründen muß der Komponist bzw. Musikverlag in jedem Einzelfall entscheiden können, ob er der Verwendung seiner Musik in der Werbung zustimmt.
Ist der Werbespot nach Einholung der Einwilligung des Komponisten / Musikverlages rechtmäßig hergestellt, räumt die GEMA für die Ausstrahlung des Werbespots im Hörfunk und Fernsehen das Senderecht ein. Die GEMA räumt das Senderecht pauschal den Programmveranstaltern für deren Gesamtprogramm einschließlich der Musik in den Werbespots ein, so daß sich in der Regel der Werbespotproduzent nicht nochmals um den Erwerb der Senderechte bei der GEMA bemühen muß.
Welcher Musikverlag die Rechte an einem bestimmten Musikwerk wahrnimmt, können Sie bei der Direktion Dokumentation der GEMA in Berlin, Bayreuther Str. 37 in 10787 Berlin, Tel. 030/21245-00, Durchwahl -450, -451 erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
(Claudia Nissen)
Heißt auf deutsch: Da die Sender sowieso pauschal Gema zahlen, muss man für einen Spot keine extra Gemagebühren zahlen.
Man muss aber mit den jeweiligen Musikverlagen absprechen, ob man die Titel für Werbezwecke verwenden darf.