Mainz/ Brüssel
EU-Kommission droht mit Klage
Die EU-Kommission will Deutschland wegen des rheinland-pfälzischen Landesrundfunkgesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Das Gesetz sorge dafür, dass lokale Veranstalter mit einer Sendeproduktion im Land bei der Lizenzvergabe bevorzugt würden, teilte die EU-Kommission zur Begründung mit. Dagegen würden Rundfunkveranstalter aus anderen EU-Ländern benachteiligt. So hätten die Behörden in der Praxis Anbietergemeinschaften bevorzugt, die vor allem im Land aktiv waren, zu gesellschaftlichen Gruppen vor Ort gehörten oder die zur wirtschaftlichen Stärkung des Landes beitrugen, kritisierte die Kommission. Die Landesmedienanstalt wies den Vorwurf zurück. Allerdings seien die kritisierten Gesetzespassagen im neuen Landesrundfunkgesetz, das bis Jahresende verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten. Gibt der Europäische Gerichtshof der Klage statt, muss das Landesrundfunkgesetz entsprechend geändert werden.
EU-Kommission droht mit Klage
Die EU-Kommission will Deutschland wegen des rheinland-pfälzischen Landesrundfunkgesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Das Gesetz sorge dafür, dass lokale Veranstalter mit einer Sendeproduktion im Land bei der Lizenzvergabe bevorzugt würden, teilte die EU-Kommission zur Begründung mit. Dagegen würden Rundfunkveranstalter aus anderen EU-Ländern benachteiligt. So hätten die Behörden in der Praxis Anbietergemeinschaften bevorzugt, die vor allem im Land aktiv waren, zu gesellschaftlichen Gruppen vor Ort gehörten oder die zur wirtschaftlichen Stärkung des Landes beitrugen, kritisierte die Kommission. Die Landesmedienanstalt wies den Vorwurf zurück. Allerdings seien die kritisierten Gesetzespassagen im neuen Landesrundfunkgesetz, das bis Jahresende verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten. Gibt der Europäische Gerichtshof der Klage statt, muss das Landesrundfunkgesetz entsprechend geändert werden.