DAB+ NRW: Sechs Bewerber für neun Programme!

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Mitte November soll ja WDR 5 aufgeschaltet werden. Wäre es nicht möglich, das dann auch weitere Sender dazukommen ?!
Ich hab von der Materie nicht viel Ahnung, aber ist die Lfm verpflichtet eine Entscheidung sofort öffentlich bekanntzugeben ? Oder wird erst eine PM rausgegeben, kurz bevor die lizensierten Programme on air gehen ?
 
Das Gutachten wird zu dem Schluss kommen, dass weitere regionale Privatsender den NRW-Lokalfunk gefährden könnten, es sei denn es handelt sich um spezielle Formate. Anschließend wird fest gestellt, dass nur der Antrag von Domradio Gutachten-perform ist und alle anderen Bewerber leer ausgehen :D
Aber so ein Vorgehen wäre doch ein Fehlverhalten der Behörde. Es stellt sich dann die Frage nach der rechtlichen Konsequenz.
 
Verpflichtet ist man zu gar nichts, erst recht nicht in NRW. Gleichwohl wäre es doch nicht so schlimm, wenn man die Namen nennen würde. Das ist doch alles kein Staatsgeheimnis. Natürlich könnte man heimlich still und leise bereits eine Entscheidung gefällt haben, aber wer daran glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Gerade in NRW hat die Verhinderung von Privatfunk doch schon eine lange Tradition. Von daher ist die Option nicht sehr realistisch.
 
Die LfM hat schon gute Justiziare, die den ganzen Tag nix anderes tun, als zu prüfen, ob alles irgendwie gesetzkonform ist, was da gewurschtelt wird. Glaubt mir, Amateure sind das da nicht. Es ist also äusserst schwierig, so einer Behörde an den Karren zu fahren. Im Prinzip hilft nur grosser, öffentlichkeitswirksamer Protest. Behörden arbeiten im Auftrag des Staates, also in UNSEREM Auftrag. Und wenn wir finden, dass die Murks bauen, dann müssen wir uns beschweren!
 
Ich glaube nicht, dass man da mit Beschwerden weiterkommt. Sowas geht denen doch am Allerw. .. vorbei, wenn sich ein paar Freaks beschweren. Leider.
 
Die Entscheidung, mir Ende 1999 eine Schüssel mit Digitalreceiver zu holen und sie mit "schielenden" LNBs auf 13.0, 19.2, 23.5 und 28.2 Grad auszurichten, war und ist bis in die Jetztzeit hinein goldrichtig.
 
@ XXL Funk

Irgendwie scheint man bei der LfM immer noch in der medialen Jungsteinzeit zu leben. In Zeiten von Sat, mobilem Internet und landesweitem DAB+, glaubt man immer noch, dass der mediale Nabel der Welt Am Zollhof liegt. Spätestens wenn der 2. Bundesmuxx kommt und/oder echte Mobilflats zu erschwinglichen Preisen zu haben sind, können die ja mal gucken, wie weit sie mit ihrer Blockadehaltung bringen. :D

Im übrigen fand ich es sehr clever von Radio NRW sich nicht für den NRW-Muxx zu beteiligen. Wahrscheinlich wusste man direkt, dass es da nie zu einer Vergabe kommen wird. Das erklärt dann auch die Nicht-Bewerbung. ;)
 
Ich weiß, es ist mit Arbeit verbunden, aber können sich nicht alle, die der Meinung sind, es müsse sich etwas ändern, zusammen tun und irgendwie versuchen die Artikel 67a oder 68 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen zu verinnerlichen. Es ist sicherlich eine "Ochsentour" und dauert lange (ist eher für die Zukunft gedacht), nach dem "Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)" zu handeln, aber ich sehe zwei Vorteile:

1. muss sich der Landtag, ob er will oder nicht, damit befassen.

2. müsst ihr mindestens 0,5 % der Stimmberechtigten (Volksinitiative) hinter euch haben, womit ihr die Akzeptanz eures Anliegens im Volk schon im Vorfeld feststellen könnt.
 
Selbst wenn sich der Landtag damit beschäftigt, was soll das bringen? Es muss ja keine Gesetztänderung her. Die LfM könnte heute am Tag völlig gesetzeskonform über die Anträge entscheiden. Aus den bereits diskutierten Gründen tut sie es nicht. Also was soll der Landtag da machen?
 
Die Entscheidung, mir Ende 1999 eine Schüssel mit Digitalreceiver zu holen und sie mit "schielenden" LNBs auf 13.0, 19.2, 23.5 und 28.2 Grad auszurichten, war und ist bis in die Jetztzeit hinein goldrichtig. Düsseldorf, die dortige Landesregierung und die Penner und Verhinderer in den Behörden können mich mal kreuzweise...

Wenn du dir dann nun noch ein DAB+- oder noch besser WLAN-Internetradio zulegst können sie dir erst recht nix mehr. Daher handelt die Medienanstalt vorsteinzeitlich: Jeder, der will, kann sich Medienvielfalt von außen nach NRW holen. Im Falle des Internetradios sogar direkt aus dem Land.
 
höre tagsüber im büro internetradio übers handy, das mit einem soundstarken philipsradio verbunden ist. hab 5GB im monat. da kannste den ganzen arbeitstag zuhören :thumbsup:
über ukw geht zumindest noch WDR 5, DLF, SWR 3, SWR 1 RP und Radio Köln...
 
Es ist schade um die Bewerber, welche sich Mühe für die Ausschreibung geben, in der ehrlichen Absicht in NRW ein gutes Privatradio anzubieten.
Es ist traurig, wenn dann die Entscheidung über die Vergabe nicht erfolgt, sondern von der LfM einfach liegen gelassen wird. Das müsste Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.
 
Wegziehen, und zwar nach Südbaden...
Mannis Fan, es geht hier um Nordrhein-Westfalen! - Du scheinst nicht zu wissen, was es bedeutet, wenn die sich in einer Gegend häuslich niederlassen. Beredtes Beispiel ist das Ammerland, in dem auch immer mehr Leute aus NRW residieren. Die alt eingesessenen Bewohner werden von denen an die Wand (bei euch wohl an die Berge) gedrückt.

Die LfM könnte [...] völlig gesetzeskonform über die Anträge entscheiden.
Ich gehe einmal davon aus, dass das derzeitige Handeln eurer LfM "völlig" vom Gesetz gedeckt ist. - Da ihr mit der (sicherlich gesetzeskonformen) Arbeitsweise der LfM nicht einverstanden seid, sind also die Gesetzesregelungen nicht angemessen und/oder zeitgemäß. - Ihr jammert uns hier die Ohren voll, dass sich nichts bewegt, aber bewegen wollt ihr auch nichts. Typisch Deutsch!?
 
Also jetzt soll die Entscheidung für die Vergabe erst am 23.11.2012 fallen!!!
Es hat anscheinend keine Priorität für die LfM. Die Bewerber warten schon seit dem 25.06.2012 (Ende der Antragsfrist) auf eine Entscheidung!!!
Da der Pilotversuch nur bis zum 31.07.2014 laufen soll, lohnt es sich für die Bewerber eigentlich nicht für eine so kurze Laufzeit in ein neues Rundfunkprogramm zu investieren. Wenn die LfM noch weiter die Entscheidung herauszögert, dann ist das Projekt gestorben und die "Radio NRW Lokalradios" bleiben weiterhin ohne Konkurrenz.
 
Leute wir leben hier im Radio-Naturschutzgebiet. Da ist alles, was das "Lokalfunk-Monopoli" stören bzw. stürzen könnte, unerwünscht. Die hätten am Liebsten auch den Bundesmux in NRW verhindert...
 
Ammerlaender schrieb:
Ich gehe einmal davon aus, dass das derzeitige Handeln eurer LfM "völlig" vom Gesetz gedeckt ist.
Davon gehe einmal nicht aus. Bestimmt sitzen da gute Justiziare wie Radiocat schreibt - besonders, wenn es darum geht, Entscheidungen und Vorgehen der Behörde so zurechtzubiegen, daß es paßt. Alles eine Frage der Definition. Dabei scheint das Gesetz doch klar. In § 2 Satz 1 heißt es:

"Ziel dieses Gesetzes ist es, die Meinungs- und Angebots- und Anbietervielfalt des Rundfunks sowie die Vielfalt der vergleichbaren Telemedien (Telemedien, die an die Allgemeinheit gerichtet sind) in Nordrhein-Westfalen zu garantieren und zu stärken."

Wie löst man das Problem, wenn man sich um Vielfalt gar nicht bemühen will? Ganz einfach: Man definiert Vielfalt so, daß es wieder paßt. Weiter heißt es in § 33 Abs. 2:

Kein Unternehmen (natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung) darf selbst oder durch ein anderes Unternehmen vorherrschende Meinungsmacht im Geltungsbereich dieses Gesetzes erlangen.

Und weiter in § 33a Abs. 1 Satz 1

Unternehmen, die im Zeitungs- oder Zeitschriftenmarkt in einem Verbreitungsgebiet oder einem abgrenzbaren Teil des Verbreitungsgebietes eine marktbeherrschende Stellung entsprechend § 19 GWB innehaben, sowie mit diesen Unternehmen verbundene Unternehmen im Sinne des § 17 Aktiengesetz, dürfen

1. selbst keinen Rundfunk in diesem Verbreitungsgebiet veranstalten [...]

Beim bisherigen Lokalfunk war es kein Problem, den Verlegern das Monopol im Privatfunk zu geben, denn die Verleger veranstalten ja kein Programm, sie betreiben es nur. Bei der Kette, die die Verleger auch noch für sich haben wollen, wird es hingegen schwierig, denn hier gibt es kein Zweisäulenmodell. Also wird man vermutlich irgendeinen mit ins Boot holen (BIG FM o.a.), um die vorherrschende Macht der Verleger negieren zu können.

Im Übrigen halte ich es rechtlich durchaus für angreifbar, wenn man bereits zur Verfügung stehende Frequenzen für fünf Jahre und mehr blockiert, um sich einen Vorrat anzulegen.

Ammerlaender schrieb:
[...]mit der (sicherlich gesetzeskonformen) Arbeitsweise der LfM[...]
Warum hältst Du das für sicher? Weil es eine Behörde ist, die schon nicht gegen das Gesetz verstoßen wird? Ich kann mir durchaus vorstellen, daß eine Behörde sich sagt: "Das machen wir jetzt erst mal so. Sollen die uns doch verklagen!" Das Schlimmste, das der Behörde im Falle einer erfolgreichen Klage passieren kann, ist, daß sie doch das tun muß, was sie jetzt verweigert. Ansonsten kein Risiko für die Behörde. Kein Schadenersatz, keine disziplinarischen Maßnahmen, keine Prozeßkosten (zahlt dann die Staatskasse, also wir).

Berry schrieb:
Die LfM will einfach nur eine Konkurrenz für die "Radio NRW Lokalradios" verhindern.
Genauso ist es.
 
Versteh ich nicht. Wozu braucht man noch ein Gutachten. Will der WDR jetzt etwa doch den Muxx alleine betreiben und die Privaten bleiben aussen vor? In dem Fall muss der WDR aber ganz fix mal WDR 3 +4 in den Muxx aufnehmen. Platz wäre ja dann mehr als genug da. Desweiten muss man dann unverzüglich einen reinen privaten Landesmuxx einführen ohne Pilotversuch und zeitliche Begrenzung.

ALLES ANDERE WÄRE NICHT NACHZUVOLLZIEHEN!!!!!!!!
Mein Verweis auf ein Gutachten war lediglich ironisch gemeint. ;)

Umso erstaunter bin ich über den Eintrag vom Radiotor, wonach ich gar nicht mal verkehrt lag. :D

Die LfM erstellt halt ein Gutachten nach dem anderen: Irgendwie müssen die das ihnen zur Verfügung stehende Geld ja verbraten! :wow:
 
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