Makeitso
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AW: FFN-Crazyphone legt Ypsilanti rein
Ja.Ist es richtig, dass Radiosendungen aus juristischen Gründen aufgezeichnet und gespeichert werden?
Ja.Man darf ohne Zustimmung der betreffenden Person kein Bild ins Internet setzen oder anderweitig verwenden. Gilt das Gleiche dann auch für Gesprochenes?
Ja, denn der Moderator hat in seinem Arbeitsvertrag mit Sicherheit der Verbreitung seiner Arbeit auch im Internet zugestimmt.Dann könnte man doch, rein theoretisch, einen lustigen Verhaspler eines Moderators zu Werbezwecken ohne dessen Zustimmung nutzen?
Der § ist ein Art. Und der gilt sogar für Frau Yps.Greift im Falle der Frau Y. der § Die Würde des Menschen ist unantastbar?
Nein.Oder müssen alle VIPs sich bald alles gefallen lassen?
Dank der entspannten Reaktion der SPD wohl nicht so bald.Bin mal gespannt, wann und wie die Sache sich im Sande verläuft!