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Also:
Art.20 Abs.2 GG
Seit 60 Jahren sind Menschen wie Mannis Fan der Meinung, da stünde, dass sie ab und zu mal, wenn es gerade opportun erscheint, das Volk (nein, nicht mal "beteiligen", sondern) zu seinem Willen befragen können. Die gleichen Leute, die dem Volk ihren Willen diktieren, fordern dann noch zynisch, sich doch an ihrer Willensbildung zu beteiligen.
Im Osten hat die Partei sich damals auch den Begriff "Demokratie" so zurechgebogen, wie es ihr gepasst hat. Und die gleichen Leute, die da (zu Recht) mit Fingern drauf gezeigt haben, machen es heute genauso.
Stimmt, mein Fehler.Von der Macht des Volkes ist nichts zu lesen. Dafür aber von der individuellen Würde des Menschen und deren Unantastbarkeit. Und dass sich das deutsche Volk dazu bekennt, unumkehrbar und durch kein Gesetz abzuschaffen.
Also:
Art.20 Abs.2 GG
Art.21 Abs.1 GGAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Art.20 Abs.4 GGDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Seit 60 Jahren sind Menschen wie Mannis Fan der Meinung, da stünde, dass sie ab und zu mal, wenn es gerade opportun erscheint, das Volk (nein, nicht mal "beteiligen", sondern) zu seinem Willen befragen können. Die gleichen Leute, die dem Volk ihren Willen diktieren, fordern dann noch zynisch, sich doch an ihrer Willensbildung zu beteiligen.
Im Osten hat die Partei sich damals auch den Begriff "Demokratie" so zurechgebogen, wie es ihr gepasst hat. Und die gleichen Leute, die da (zu Recht) mit Fingern drauf gezeigt haben, machen es heute genauso.