Welches denn jetzt? Megaradio (also die Endlos-Nachrichtenschleife) oder SNA-Radio (Berlin live usw.)?
So wie ich das verstehe ist doch SNA Radio (also nichts anderes als Moskaus Radio Sputnik auf Deutsch, der offizielle russische Auslandsrundfunk und Nachfolger der früheren "Stimme Russlands" bzw. "Radio Moscow") ein eigenständiger Sender/Programm, den man durchaus auch 24h im Internet hören kann und der Stundenweise auf dem Kanal von Mega übernommen wird, oder nicht?
Da SNA Radio aber mW Staatsrundfunk ist (wäre nach aktueller Gesetzeslage in D unzulässig, oder? siehe RT24) frage ich mich, wo also bei welcher Meidenanstalt dieses Prorgamm eine Sendelizenz innehat? Bei irgendeiner Aufsichtsbehörde in einem der 16 dt. Länder muss dieses SNA Radio (also auch der Inhalt, der nicht bei Megaradio zu hören ist, weil er außerhalb der Sendezeit dieser Übernahme liegt) ja zugelassen worden sein. Die Lizenz in Bayern umfasst doch mW nur das Musikprogramm "Megradio Bayern" und die in Berlin das "Megaradio Mix" sowie ein (noch nicht näher definiertes, zu startendes) "Megaradio Berlin" oder irre ich hier?
Inwieweit darf ein zugelassener Programmanbieter den unbegrenzt wahllos irgendwelche Drittsender (in dem Fall das staatliche Sputnik) übernehmen und welche Grenzen gibt es da?
Dürfte Megaradio statt SNA z.B. auch CBC Radio Canada ausstrahlen oder ABC Radio Australia oder WLC, das Programm der Flacherdler-Bewegung?
Was hat die MAHSH damals zugelassen? Megaradio Bayern oder SNA Radio?