AW: Niederländische DJs sollen Einkommen offenlegen
@ rv1:
Nur noch ein OT-Wort zu den immer wieder kritisierten Abfindungen:
Managerverträge werden, im Gegensatz zu denen normaler Mitarbeiter, in aller Regel zeitlich befristet abgeschlossen. Diese Befristung sorgt aber nun dafür, daß der Vertrag nicht nur eine Maximallaufzeit hat, sondern daß damit gleichzeitig die Minimallaufzeit festgelegt ist.
Wird nun so jemand vorzeitig vor die Tür gesetzt, weil sich das Unternehmen, aus welchem Grund auch immer, entschließt, fürderhin auf seine Dienste (und damit die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag) zu verzichten, bleibt das Unternehmen dennoch verpflichtet, seinen Teil des Vertrages, nämlich die Zahlung des vereinbarten Gehaltes bis zum Ende der Vertragslaufzeit, zu erfüllen.
Meistens kann man sich dann darauf einigen, daß dem Geschaßten nicht der gesamte ausstehende Betrag in monatlichen Raten, sondern nur ein Teilbetrag, der aber dafür sofort, überwiesen wird. Das sind dann die inkriminierten Abfindungen, an denen rechtlich allerdings kein Weg vorbeiführt. Und auf so etwas von vornherein im Arbeitsvertrag zu verzichten, so blöd wird wohl kein Manager sein - und wäre er es doch, hätte er damit bereits seine Unfähigkeit unter Beweis gestellt.