AW: Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?
An diese für viele Werkstätten interessante Option habe ich noch nicht gedacht. Zumal die Anerkennung spätestens zum Jahreswechsel Geschichte ist und die Minutenförderung versiegt.
Allerdings wird es für eine redaktionelle Moderationsstunde nicht so viel Schotter geben, wie für 52 Minuten Bürgerfunk.
Bin mal gespannt, ob so was beim hiesigen Lokalsender auch noch Schule macht. Momentan ist hier noch alles beim alten.
Ich hatte es bereits weiter oben geschrieben: Die Chance das ehem.BF Beiträge im offiziellen Lokalprogramm laufen, wird nicht jeder Radiowerkstatt gegönnt sein. Es mag sein, das vereinzelt Radiowerkstätten die Möglichkeit haben werden als "Produktionswerkstatt" für den örtlichen Lokalsender arbeiten zu können, aber ob das die Existenz einer solchen sichert wage ich dennoch zu bezweifeln. Man sollte auch bedenken, das solch eine Vorgehensweise zu Abhängigkeiten zwischen Produktionswerkstatt und Lokalsender führt. Sicherlich würden auch nur bestimmte Sendungen überhaupt den Weg ins Lokalprogramm finden und nicht zu vergessen, der Lokalsender muß auch Willens sein für solche zusätzlichen Sendungen Geld auszugeben, sofern er dieses überhaupt übrig hat.
Das scheint wohl so zu sein. Oder gibt es etwa neben dem neuen Gesetz eine spezielle Regelung für besonders förderwürdige BF-Sendungen im redaktionellen Programm? Soweit mir bekannt ist, dürfen doch nur Schulprojekte auf besonderen Plätzen vornehmlich am Sonntag zur Ausstrahlung gelangen. Dann aber ganz ohne BF-Kennung?
Das hat mit BF im Grunde nicht mehr zu tun, außer das es sich bei der ausgestrahlten Sendung um ein ehemaliges BF-Programm handelt.
Solch eine Sendung wäre im Grunde eine zusätzliche Programmstunde des Lokalfunks, welche zusätzlich zur lizensierten Sendezeit von 5 bzw 8 Stunden z.B. über den Ähter geschickt wird. Anfallende Kosten für die Ausstrahlung/Produktion müßte erst einmal der Lokalsender tragen.
Es besteht aber auch bei fast jedem Lokalsender die Möglichkeit Sendezeit zu kaufen. Wer also bereit wäre einen entsprechenden Betrag für sein "Hobby" auszugeben, hätte sofern er über eigene Produktionsmöglichkeiten verfügt, eine weitere Möglichkeit seine Beiträge über den Sender zu schicken.
Man sollte aber bedenken, das sich so etwas allenfalls für den Sender rechnet, nicht aber für einen "Ex-BFler" und dessen Radiowerkstatt.
Wie, „dürfen zur Ausstrahlung gelangen“? Schreibt die LfM etwa Programminhalte vor? Falls ja, tut sich da für mich aber ein gar finsterer Abgrund auf. Ich halte im Sinne der Rundfunkfreiheit schon die routinemäßige Genehmigung der Programmschemata für zumindest grenzwertig.
Sagen wir mal so, es werden nicht direkt Programminhalte im BF vergeschrieben, aber zukünftig wird es nur noch für bestimmte förderwürdige Projekte Geld geben. Und ein Anrecht auf Ausstrahlung eines Betrags, egal ob Förderwürdig oder nicht, liegt demnächst im Ermessen des Lokalsenders.
Das mit der Genehmigung des Programmschema ist im Grunde schon eine grenzwertige Sache, ich wüßte im Moment nicht, welcher andere Privatsender außerhalb NRW´s sich seine Programmänderungen ständig durch die Landesmedienanstalt genehmigen lassen müßte.
Es sollte doch ganz allein Sache der Veranstalter sein, mit welchen Partnern sie bei der Produktion ihrer Programme zusammenarbeiten. Ggf. eben auch mit Einrichtungen, die bislang als „anerkannte Radiowerkstatt“ fungierten, was man mit der Streichung der entsprechenden Fördermittel ganz einfach alles vergessen kann. Und da es keine Kohle mehr gibt, kann es wohl auch platterdings nicht mehr förderschädlich sein, wenn die betreffende Einrichtung jetzt als Produktionsfirma tätig wird. Wohlgemerkt: Mit dem ganzen Konzept „Bürgerfunk“ hat das dann alles nichts mehr zu tun.
Sehe ich auch so, aber ob die Lokalsender überhaupt bereit wären mit solchen
Produktionswerkstätten zusammen zu arbeiten, sehe ich eher skeptisch, zumal jene Lokalsender und dessen Betreiber ja eine Verschiebung/Kürzung des BF gefordert hatten.
Sicher. Aber lässt sich denn so einfach eine anerkannte Radiowerkstatt zur "Produktionsfirma" für irgendwelche kommerziellen Funkbeiträge umrüsten?
Ja, es wäre möglich eine "anerkannte Radiowerkstatt" zur "Produktionsfirma"
umzubauen. Im übrigen gibt es auch eine Reihe von Werkstätten die bereits Auftragsproduktionen für Funkbeiträge anbieten.
Dann werden ja Sendugen, die absolut nix mehr mit Bürgerfunk zu tun haben, auf ehemals mit LFM-Fördermitteln finanzierten Geräten produziert!
Was soll solch eine Aussage nun wieder heißen ??!!!
Nicht jedes Gerät in einer anerkannten Radiowerkstatt wurde aus Fördermitteln bezahlt und selbst wenn, so gehören die Gerätschaften nun dem Radioverein und sind dessen alleiniges Eigentum.
Bedenke bitte das Du in früheren Zeiten auch mal "Fördergelder" erhalten haben könntest und sei es durch Deine Eltern.
Und was Du mit dem Geld bzw. den angeschafften Sachen gemacht hast, wurde Dir sicherlich auch nicht vorgeschrieben, oder?
Zum Anderen müsste die Organisationsform einer solchen - vielleicht auch noch gemeinnützigen - Produktionsstätte überdacht werden. Ob so etwas unter dem Deckmantel e.V. überhaupt möglich ist?
Warum nicht, Fußballvereine sind auch geschäftlich tätig und meistens auch nicht mehr wie ein e.V.