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Es ist nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Erlöse aus der Untervermietung von Sendeanlagen resp. Übertragungskapazitäten an private Konkurrenten zu erzielen und somit ein Abhängigkeitsverhältnis (in Form eines Mietvertrags) zu schaffen! [...] Wo steht denn bitte im NDR-Staatsvertrag geschrieben, dass der die von ihm selbst betriebenen Sendeanlagen an Privatsender untervermieten soll? Schluss damit und klare Trennung von ÖR und Privat!
Es gibt einen anderen Staatsvertrag, der hierfür mehr als einen Anknüpfungspunkt bietet. Hier steht auch explizit etwas zur Vermietung von Senderstandorten an andere Anbieter (zu denen neben Privatsendern auch Mobilfunkbetreiber, BOS etc. gehören). Außerdem können die Vorschriften des Wettbewerbsrechts gelten (ich sage nur "Marktbeherrschende Stellung"). Ein Blick ins Gesetz vermeidet auch hier wieder Geschwätz.
Außerdem ist RHH die Verpflichtung mit dem NDR (bzw. seiner Tochter NDR Media) freiwillig eingegangen. Sie hätten das nicht tun müssen und könnten zum Vertragsende jederzeit kündigen. Machen sie aber nicht. Komisch. Haben die bei RHH keine Ahnung? Doch, haben sie. Nur ein Forist hier will das nicht einsehen.
Schluss damit und klare Trennung von ÖR und Privat!
Und wo soll da die Trennlinie gezogen werden? Mal realistisch betrachtet ist das weder möglich noch sinnvoll. Denn so eine Sendeanlage verursacht nicht unerheblich Fixkosten. Und diese auf mehrere Nutzer umzulegen, macht sehr wohl sinn.
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