Wann endet der teure UKW-Simulcast?

Sie wird es aber nicht tun und kann es auch gar nicht, weil sie dann einen massiven Wettbewerbsnachteil hätte. Die Frequenzen würden sich dann nämlich Privatsender oder Anrainerstaaten krallen. Ich bin mir sicher, der BR wüsste mit einer 101,5 vom Säntis schon was anzufangen...

Man sollte sich in einem so starken föderalen Staat mit 4 Sprachräumen ohnehin nicht auf zentralistische Lösungen verlassen. Im Tessin müsste man sich am Ausbaustand der Lombardei / Oberitalien orientieren und in der frankofonen Westschweiz (Genf/Lausanne/Montreux) ganz klar an Frankreich.
Soweit ich mal gehört habe würde die Schweiz selbst bei einer UKW Abschaltung keine Frequenzen ans Ausland abgeben oder (zusätzliche) Ausstrahlungen ausländischer Programme von Schweizer Boden erlauben.
 
Wie lange bestehen denn die Nutzungsrechte für einem Land zugesprochene, aber ungenutzt brach liegende Kapazitäten, z.B. Norwegen? Wäre eine 97,0 in Skagen oder eine 92,5 in Göteborg nutzbar?
Theoretisch könnte sich Österreich nach der Säntis-Abschaltung eine 101,5 MHz auf den Pfänder koordinieren lassen oder der BR eine 95,4 für sein BR Schlager auf den Grünten und eine 99,9 für sein BR Heimat auf den Wendelstein. Wüsste jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte, außer evtl. innerdeutsche Schutzabstände / Umkoordinierungen.

Derartige GNS-Großfrequenzen für die Anrainer würden doch mit Sicherheit durchgehen, wenn die Schweiz nachweislich auf eine Nutzung der ihnen zugesprochenen, mit Status "C" oder "I" hinterlegten Frequenzen verzichtet.

Daher wird man sämtliche UKW-Frequenzen einfach weiter laufen lassen bis zum bitteren Ende (also bis eine Reparatur des xmitters notwendig wird und Ersatzteile teurer in der Anaschaffung wären), außer paar ganz kleine Senderchen.

Selbst die Südtiroler RAS hat zwar einiges abgeschaltet, aber nur einen sehr geringen Bruchteil. Die Rai in Südtirol noch gar nichts m.W.
 
Die Schweiz gibt Ihre UKW Frequenzen nicht frei - da kann also keiner diese andernorts im Empfangsbereich der jeweiligen, dannzumals ehemaligen Sender nutzen
 
Theoretisch könnte sich Österreich nach der Säntis-Abschaltung eine 101,5 MHz auf den Pfänder koordinieren lassen oder der BR eine 95,4 für sein BR Schlager auf den Grünten und eine 99,9 für sein BR Heimat auf den Wendelstein. Wüsste jetzt nicht, was dagegen sprechen sollte, außer evtl. innerdeutsche Schutzabstände / Umkoordinierungen.
Dagegen spricht, dass dem BR explizit die Verbreitung von mehr als fünf Programmen auf UKW verboten ist.

Derartige GNS-Großfrequenzen für die Anrainer würden doch mit Sicherheit durchgehen, wenn die Schweiz nachweislich auf eine Nutzung der ihnen zugesprochenen, mit Status "C" oder "I" hinterlegten Frequenzen verzichtet.
Die Schweiz verzichtet nicht. Im Gegenteil, die UKW-Infrastruktur soll explizit bestehen bleiben, um im Notfall kurzfristig wieder auf UKW auf Sendung gehen zu können.
 
Wie lange bestehen denn die Nutzungsrechte für einem Land zugesprochene, aber ungenutzt brach liegende Kapazitäten, z.B. Norwegen?
Unbegrenzt. Alles, was im Genfer Wellenplan für ein Land eingetragen ist, bleibt diesem Land zugeteilt. Und kann auch für Einsprüche verwendet werden. Letzteres passiert durchaus, es wurden bereits Neukoordinierungen wegen Altfrequenzen verhindert, die seit 20 Jahren außer Betrieb sind, oder sogar noch nie auf Sendung waren.

Es kann natürlich sein, dass z.B. die Schweiz es später mal duldet, wenn Nachbarländer *ihre* zugeteilten Frequenzen im Grenzgebiet nutzen, weil sie selbst für diesen Bereich keine Alternativnutzung anstrebt. Sowas könnte z.B. dann in bilateralen Verträgen oder anderen zusätzlichen Abkommen geregelt werden, oder wahrscheinlich auch durch Klauseln bei zusätzlichen Einträgen im Genfer Wellenplan (temporäre Einträge z.B.).

So etwas klappt aber nur, wenn sich die Beteiligten alle einig sind. Sind sie das nicht, kann sich jedes Land auf das Recht berufen, das sich durch den Genfer Wellenplan oder andere Verträge ergibt.
 
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