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WelfLion
@WelfLion
Wenn ich mich richtig erinnere sind Personen die Arbeitslosengeld II beziehen von der Rundfunkgebühr befreit, sofern ein Antrag gestellt wird. Ähnlich sieht es auch mit der Grundsicherung im Alter aus.
Ja, sorry - ich rudere zurück! Ich hatte bisher nur die Befreiung von behinderten Menschen im Gedächtnis.
- taubblinde Menschen,
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
WelfenLöws