Ach ja, Berufstätige sind bis zu ihrem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub Urlaubende, selbst wenn sie früher von einer Reise zurückkommen oder gar nicht erst wegfahren.
Achso, ich wusste gar nicht dass eine Urlaubsreise nur Berufstätigen vorbehalten ist. ALG I-Bezieher , ALG II-Bezieher , Rentner, Schüler, Studenden, Aupairs, FSJ, FÖJ, BFreiwD, Selbstständige (GbR usw.), Zeitarbeiter, freie Angestellte auf Honorarbasis, Privatiers etc.
fahren alle nicht in den Urlaub? Vor allem die Pensionisten,...da muss es ja der Kreuzfahrt- und Busreisen-Branche sehr schlecht gehen...
Ist ein Rentner also nach deiner Logik noch "Urlaubend(er)" wenn er in Kiefersfelden oder Suben Fahrtrichtung Inland an der Grenze steht? Ich glaube kaum dass sich die Polizei den Arbeitsvertrag zeigen lässt, was die Bezeichnung "Urlaubende" im Sinne von ="Angestellte im Urlaub" rechtfertigt.
Zumal die Corona-Kontrollen sich auf den privaten Lebensbereich beziehen und nicht auf das Arbeitsrecht.
Von "Urlaubenden" zu sprechen wenn diese bereits in D sind ist inhaltlich genauso falsch wie von Busfahrenden zu sprechen, wenn man Busfahrer (m/w/d) meint.