AW: 20 Jahre Lokalradio NRW
Wenigstens etwas tut die Lfm, oder erweckt wenigstens den Eindruck, dass Sie etwas gegen den Privat Lokalfunk unternimmt. Wie in folgendem Bericht zu entnehmen, hat Antenne Düsseldorf eine Abmahnung erhalten, das hat schon was zu bedeuten. Der Sender muss aufpassen, dass er nicht irgendwann die Linzenz verliert.
Wenigstens etwas tut die Lfm, oder erweckt wenigstens den Eindruck, dass Sie etwas gegen den Privat Lokalfunk unternimmt. Wie in folgendem Bericht zu entnehmen, hat Antenne Düsseldorf eine Abmahnung erhalten, das hat schon was zu bedeuten. Der Sender muss aufpassen, dass er nicht irgendwann die Linzenz verliert.
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bean*stan*det Verstöße von „Antenne Düsseldorf“ gegen die Gewinnspielsatzung. Dies beschloss die Medienkommission der LfM in ihrer Sitzung am 15. Juli 2011.
Ende letz*ten Jahres ver*an*stal*tete das Lokalradio fünf Tage lang ein Gewinnspiel. Im Hörfunkprogramm wur*den jedoch keine aus*rei*chen*den Informationen über den Ablauf des Gewinnspiels gege*ben. Auch vor*ge*schrie*bene Hinweispflichten (z. B. Teilnahmeverbot von Minderjährigen unter 14 Jahren) wur*den nicht aus*rei*chend berück*sich*tigt. Zudem fand die Auflösung des Spiels im Programm nicht statt.
Die Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk Düsseldorf e. V. wird ange*wie*sen, der*ar*tige Verstöße künf*tig zu unterlassen.
Die LfM hat laut Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen u. a. den Auftrag, die Einhaltung der Gewinnspielsatzung durch die von ihr lizen*zier*ten Rundfunk- und Telemedienanbieter zu beauf*sich*ti*gen sowie bei Verstößen tätig zu wer*den. Die Gewinnspielsatzung ent*hält Vorgaben zum Jugendschutz, zum Ablauf und zur Gestaltung von Gewinnspielen im Rundfunk und Internet.
Quelle: Radioszene