Berry schrieb:
"(1) Bestehen keine ausreichenden Übertragungskapazitäten für alle Antragstellenden, die die Voraussetzungen nach § 13 erfüllen und für alle Veranstalter, deren Programm weiterverbreitet werden soll, trifft die LfM eine Vorrangentscheidung. Dabei berücksichtigt sie die Meinungsvielfalt in den Programmen (Programmvielfalt) und die Vielfalt der Programmanbieter (Anbietervielfalt)."
Das steht im LMG, ist aber leider keine Antwort auf Hilde's Frage.
Hätte CityRadio Düsseldorf aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Lokalsender nach den im LMG ab § 58 aufgeführten Kriterien handelt, eine Bevorrechtung bei der Vergabe der 92,6 MHz gegenüber einem Jugendradio, welches nicht die entsprechenden Erfordernisse (Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft) erfüllt?
Genau darum geht es!
Berry schrieb:
Die LfM ist damit gesetzlich verpflichtet für eine Programmvielfalt und eine Vielfalt der Programmanbieter zu sorgen. Meiner Meinung nach kommt die LfM dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach. Auf UKW gibt es unter den werbefinanzierten Privatprogrammen nur Lokalradios mit dem Rahmenprogramm von Radio NRW. Statt für eine Vielfalt zu sorgen, hat die LfM für den Bestandsschutz eines Anbieters gesorgt.
Weil man sich bisher immer damit herausgeredet hat, es gäbe keine freien Frequenzen für weitere Programme.
Und wenn du selbst eine Koordination in Auftrag gibst, musst du damit rechnen, dass jemand anderes den Zuschlag erhält (siehe die Vergabe der 92,0 in Pulheim an Domradio).
Was glaubst Du wohl, warum sich die Personen, die hinter dem Projekt "CityRadio" stehen, so viel Mühe gemacht haben, eine Veranstaltergemeinschaft zusammenzubringen?
Berry schrieb:
Wenn nun die letzten freien Frequenzen an einen Anbieter mit Beteiligung von Radio NRW gingen, würde das gegen die Vielfalt der Programmanbieter verstoßen und wäre gesetzwidrig. Ich vermute, dass die LfM deshalb das Verfahren für die Vergabe weiterhin in die Länge ziehen wird.
Deshalb werden die Zeitungsverleger ganz sicher den künftigen Jugendsender nicht allein betreiben, sondern sich einen weiteren Partner (voraussichtlich BigFM) ins Boot holen.
Schon ließe sich die Sache nicht mehr juristisch anfechten.