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Welchen Nachteil hat das DLR, der Gebührenzahler im Allgemeinen, s.matze im Besonderen davon?Interessant wäre, welchen Vorteil das DLR nun davon hat?
Och, die Schweiz versteht dies aber schon in vielerlei Bereichen seit Jahrzehnten.Es gibt kein Nehmen ohne Geben!
Ach so, du bist einfach missgünstig. Sag das doch.Es gibt kein Nehmen ohne Geben! Wer eine Leistung nutzt, soll auch dafür zahlen müssen.
Warum das unbedingt so sein soll, erschließt sich mir gerade beim Medium Radio nicht. Völkerverständigung und so, you know.Wer eine Leistung nutzt, soll auch dafür zahlen müssen.
Was ja auch nur teilweise Stimmt, die Schweizer Radio Programme bekommst du im Netz sowie über Satellit.wohingegen der deutsche Gebührenzahler im Gegenzug vom Schweizer Radio ausgesperrt wird.
In der Schweiz gibt es ja das schöne Gesetz, das alles was dort im Land Frei zu empfangen ist, egal ob Sat, DVB-T ect. weiterverbreitet werden darf. Ein Traum wer dort Kabel über UPC oder der Swisscom hat.Es gibt kein Nehmen ohne Geben! Wer eine Leistung nutzt, soll auch dafür zahlen müssen.
Das kommt nun wirklich selten vor, aber ich muss @s.matze in diesem Punkt Recht geben: die Schweiz schottet ihre ör Sender deutlich stärker ab, als Deutschland die seinigen. Das ist rechtlich nachvollziehbar, aber auch nicht ganz fair.Warum das unbedingt so sein soll, erschließt sich mir gerade beim Medium Radio nicht. Völkerverständigung und so, you know.
Aber bitteschön: Gib bitte deine Radios, mit denen Du ausländische Programme konsumierst, beim Elektroschrott ab! Du nutzt fremde Leistungen, ohne dafür zu zahlen! Tu Schmarotzer, tu!
Rundfunkstaatsvertrag §20a Absatz 3: "Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für Unternehmen, die im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend."Wie groß wäre wohl der Aufschrei wenn - sagen wir mal der SWR über seine Funkhausfrequenz in Stuttgart - das Programm SRF 3 ausstrahlen würde?
Wenn man es genau nimmt, auch der ORF, sowie die BBC, Das Erste und ZDF.Auf Satellit senden die Schweizer (anders als der ORF) über die hierzulande noch immer ungewöhnliche Position Hotbird 13 Grad Ost.
entrichten keinen Rundfunkbeitrag an den Gebührenservice ARD-ZDF-DLR, ebensowenig wie Auswanderer mit Erstwohnsitz Mallorca oder Gran Canaria, und haben daher keinen Anspruch auf die Programme des DLF in Ortssenderqualität. Sie haben allerdings (im gegensatz zu vielen anderen Ländern), die Möglichkeit, ihre Heimatprogramme kostenlos und unverschlüsselt über Satellit sowie ohne Geoblocking im Stream zu verfolgen.Bundesdeutsche in der Eidgenossenschaft
Was wäre es für eine Wohltat, wenn uns das Internet bei solchen Kommentaren erspart geblieben wäre. Das Gallengegeifere wäre dann wahrscheinlich auf einen Stammtisch irgendwo im nirgendwo beschränkt.und ich in Deutschland dafür auf die Kurzwelle ausweichen muss.
Natürlich nicht, das ist aber auch nicht die Frage. Wie Du selbst oben zitiert hast, hat die DIGRIS angefragt, ob sie "die drei Deutschlandradio-Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk in ausgewählten Regionen der deutschsprachigen Schweiz über DAB+" verbreiten darf. Ja, sie darf. Wie die DIGRIS das anstellt, ist egal. Es kostet DICH nicht einen Cent mehr und der DLF macht dafür auch keinen Finger krumm.Genauso ist der DLF nicht für die Versorgung von Hörern in Der Schweiz zuständig.
Weder der DLF noch der deutsche Hörer/Beitragszahler hat einen Vorteil davon.Es kostet DICH nicht einen Cent mehr und der DLF macht dafür auch keinen Finger krumm.
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