Ein Beschluss der Geschäftsleitung ist üblicherweise eine Dienstanweisung. Nicht oder?
Dienstanweisungen ist üblicherweise Folge zu leisten. Nicht oder?
Tut man dies nicht, gibt es üblicherweise entsprechende Konsequenzen. Nicht oder?
Beim HR mag das anders sein. Es ist aber auch egal. Alle Bürger bezahlen für dieses Medium.
Die Gebührenzahler wurden jedoch nicht gefragt, ob sie das überhaupt wünschen.
Laut MDR-Umfrage lehnen rund 86 Prozent die Genderei ab.
Auf jeden Fall ist es so: Wenn es jemandem nicht passt, was der Chef sagt, darf er gerne freiwillig gehen und sich etwas anderes suchen. Ganz allein, von sich aus. Eigeninitiative ist immer zu begrüßen.
Wenn mir nicht gefällt, dass ich in einem Supermarkt einen Einkaufswagen nehmen muss, darf ich gerne freiwillig gehen. Bevor der nette Sicherheitsdienst kommt. Genau so und nicht anders war das gemeint.
Eine Antwort inwiefern eine solche Dienstanweisung aber etwas mit Freiwilligkeit in der Formulierung von Texten zu tun hat, wo du doch so lautstark
Es gibt kein "Zwangs-Gendern"!!!
mit drei Ausrufezeichen skandiert hast, bleibst du schuldig.
Wenn es eine solche Dienstanweisung (wie muss man sich das vorstellen - hängt die über dem Mischpult aus?) gibt, dann gibt es auch einen Zwang.
Mindestens einen in Form von Gruppendynamik und sozialer Erwünschtheit, der unterschwellig ausgeübt wird.
Anwalt bist du jetzt auch, dass du das einschätzen kannst?
In der Diskussion um den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wurde das nicht deutlich, dass du den Tatbestand des § 315b StGB, um den es mir eigentlich ging, überhaupt verstanden hast.