Seit dem 4. Dezember 2020 finden Radioeinsätze von Titeln aus den
Top 300 Airplaycharts wieder Berücksichtigung für die Ermittlung der Singlecharts. Somit werden fortan neben physischen Verkäufen, Downloads und Premium-Musikstreamings auch die
deutschen Airplaycharts in die Singleauswertungen integriert. Im Gegensatz der Inkludierung zwischen 1989 und 2001 gibt es diesmal keine Beschränkung, damals wurden Radioeinsätze nur für Titel der Plätze 51 bis 100 berücksichtigt. Darüber hinaus integrierte man zum 4. Dezember 2020 ebenfalls Daten des Musikstreaming-Services
Amazon Prime Music, nachdem der Schwester-Dienst
Amazon Music Unlimited bereits seit Ende 2016 Teil der Singlecharts ist.
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Eine weitere Anpassung wurde mit der Chartausgabe des 6. Januar 2022 vollzogen. Fortan werden neben Airplays, Downloads, physischen Verkäufen und Premium-Streams auch Musikstreamings aus den werbefinanzierten, kostenfrei zugänglichen Musikangeboten von Audio- und Video-Streaming-Services berücksichtigt. Ebenso werden fortan auch Daten des Videoportals
YouTube zur Ermittlung der Singlecharts einbezogen, das betrifft sowohl Free- als auch Premium-Streams.
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