@Sieber, mir scheint, Dir ist das Verfahren zu den Rundfunkgebühren nicht ganz klar?!
Weder "kommen da ARD/ZDF/DLR" mit irgendwas, noch passiert das "jetzt"!
Zuerst kommt der Auftrag. Den macht die Politik. Die Landtage beschließen, nach Ratifizierung durch die Ministerpräsidentinnen, auf Vorschlag der Rundfunkkommission. Der für die Gebührenfestsetzung ab 2025 maßgebliche Auftrag (MStV) ist der Stand von Ende 2022/Anfang 2023.
Auf Basis des Auftrags errechnen die RfA den Finanzbedarf. Also das, was sie benötigen, um den o.g. Auftrag in den vier Jahren der nächsten KEF-Periode (25-28) zu erfüllen.
Dabei ist der größte der Berechnung "automatisiert", d.h. es werden Steigerungsquoten zu einzelnen Bereichen technisch ermittelt. In die Personalkostensteigerungsquote, die Programmkostensteigerungsquote, die Sachkostensteigerungsquote fließen externe Daten aus der allgemeinen Wirtschaft ein (Inflation in den Vorjahren) oder aus spezifischen Bereichen (ÖD, Medien).
Ein sehr kleiner Teil der Anmeldung ist individuell und ergibt sich aus Projekten, die die Anstalten anmelden (früher z.B. mal zu DAB+). Die Anstalten melden nie eine Gebührenerhöhung an, sondern nur ihren Bedarf! Die sehr umständliche, viele Kapazitäten bindende Bedarfsberechnung der Anstalten begann bereits im Herbst 2022 auf Basis der MifriFis der Anstalten.
Gleichzeitig schätzt der Beitragsservice, wie viele Beitragszahler es vermutlich in dem gleichen Zeitraum sein sein werden und wie hoch die Beitragseinnahmen auf Basis des alten Beitrags sein werden.
Beide Berechnungen mussten Anfang April 2023 abgegeben werden.
Seit dem Tag der Abgabe der KEF-Anmeldung können die Anstalten gar nichts mehr machen. Sie sind komplett raus aus dem Verfahren und können nur noch Fragen der KEF zu ihrer Anmeldung beantworten. Sie können nicht mehr "mit Gebührenerhöhungen kommen"!
Der folgende Schritt ist dann die Prüfung der Anmeldung durch die KEF. Sie überprüft, ob alle berechneten Quoten stimmig sind (sind sie üblicherweise), ob die angemeldeten Projekte Sinn machen (Entscheidung mal so mal so), wie hoch ein möglicher Spargroschen der Anstalten ist (durch Mehrerträge, die nicht verausgabt werden durften, gab es den immer in den letzten Anmeldungen), ob es Einsparpotential gibt (da hat die KEF bisher immer etwas gefunden) und ob Beitragsservice und Werbetöchter die potentiellen Erträge richtig geschätzt haben (da schätzt die KEF immer höher als die Anmelder).
Wenn die KEF dann im Februar/März ihren Bericht veröffentlicht, dann ist es (ganz grob!) nur noch eine simple Rechnung, was für ein Beitrag sich ergibt:
[ (gekürzter) Bedarf - Rücklagen ] / Beitragszahler = Beitrag pro Wohnung
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG, zuletzt bestätigt 2021, müssen die Länderparlamente - abgesehen von wenigen Ausnahmen, die gut begründet werden müssen - dieser Beitragsfestsetzung zustimmen. Wenn sie das nicht tun, ist es ein Rechtsbruch und das Verfassungsgericht könnte erneut den Beitrag festsetzen und die damit die Zustimmung der Länder, die sich nicht verfassungskonform verhalten, ersetzen.
Was ich sagen will:
Das Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkgebühr ist streng formalisiert.
Die Basis für die Festsetzung ab 2025 ist der Stand (sowohl rechtlich als auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Prognosen) von Anfang 2023. Seitdem können die RfA nur noch zuschauen.
Ein Verstoß der Länder gegen die Umsetzung des KEF-Berichts, der im Frühjahr 2024 erscheint, ist (mit ganz wenigen Ausnahmen) verfassungswidrig.
Das heißt aber auch, die Bundesländer/Länderparlamente, die jetzt (oder im Frühjahr, wenn der KEF-Bericht erscheint) meckern, hätten sich spätestens nach dem VerfG-Urteil 2021 um eine Änderung des Auftrags oder eine Änderung des Beitragsfestsetzungsverfahren kümmern müssen. Und zwar bis spätestens Ende 2022! Wenn sie dies nicht tun, wissen sie genau, was passieren wird (da das Verfahren so formalisiert ist). Alles Heulen und Wehklagen ist dann nur noch Show und Populismus!