Ein kleiner Exkurs in die Staatskunde
Im Bezug auf die ganzen Einträge hier zu Bayern und seiner Staatsform hier folgende Auszüge aus dem Kommentar zur Staatskunde in Bayern von Kiermayer, Verhoeven und Lienhardt (5. Auflage 1990) :
"Der Freistaat Bayern als Mitglied einer demokratischen förderalistischen Republik in Deutschland steht hier in seinen Grundfesten als freier, souveräner und eigenständiger Staat. Durch die Landesversammlung 1946 wurde die Verfassung des Freistaates Bayern geschaffen" .. " Nur durch eine Stimme Mehrheit hat die Landesversammlung dem Freistaat Bayern einen Staatspräsidenten enthalten." .... "Der Begriff Freistaat ist eigentlich eine deutsche Umschreibung für den Fremdbegriff < Republik >, den man hier umgehen wollte." ... "Dem Freistaat ist es als einzigem Staat innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, seine Minister zu < Staatsminister > zu ernennen." ... "Weiterhin erklärte man durch die Wortwahl < Freistaat >, daß Bayern sich von der Monarchie als solches abwende." ... "Die bayerische Staatsangehörigkeit wird gemäß Art. 6 erworben
1. durch Geburt;
2. durch Legitimation;
3. durch Eheschließung;
4. durch Einbürgerung.
Die bayerische Staatsbürgerschaft erhält man sodann bei Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jedoch wird in der Verfassung an sich die Gleichstellung der zuziehenden und zugezogenen deutschen Staatsbürger gewährt. Ein bayerischer Staatsbürger ist somit zugleich deutscher Staatsangehöriger, ein deutscher Staatsbürger zwar bayerischer Staatsangehöriger aber nicht gleich durch Zuzug nach Bayern ein bayerischer Staatbürger! Die Staatsbürgerschaft erwartet hier eine einjährige Wohnpflicht im bayerischen Staatsgebiet!"...
Soll also heißen:
Wenn Dieter und seine kleine Estefania jetzt nach Bayern ziehen, dann sind sie deutsche Staatsangehörige, bei erstem Wohnsitz in Bayern auch bayerische Staatsangehörige. Jedoch erst nach einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Bayern bayerische Staatsbürger.
Weiterhin wäre es möglich, daß die CSU einen Antrag auf Änderung der Verfassung stellen könnte, in dem sie das bayerische Volk wählen läßt, ob Bayern zur Monarchie zurückkehren sollte. Dies wäre zwar sehr abwegig, aber hier könnte man z.B. einen König Edmund proklamieren bzw. da das Haus Wittelsbach seinen Thronanspruch nie aufgegeben hat, würde auf Grund dessen Herzog Franz in Bayern, per Geburt Erbprinz des Hauses Wittelsbach, seine Ansprüche geltend machen und man müßte ihn zum König der Monarchie in Bayern ausrufen. Man könnte es natürlich auch so anstellen, daß eben dieser "König Franz" dann sozusagen als oberster Repräsentant innerhalb einer konstitutionellen Monarchie "regieren würde". Man würde sozusagen dann nicht mehr nur bei einer Verbeamtung auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Königreichs Bayern die Eidesformel ableisten, sondern auch seine Schaffenskraft dem Volk und dem König zur Verfügung stellen!
Im Bezug auf den Beitrag "Bayer hat dann das Grundgesetz annehmen müssen" ist folgendes noch zu sagen: Bayern hat bei der Errichtung des Grundgesetzes sich gegen eben dieses ausgesprochen. Jedoch hat der Freistaat damals ausdrücklich gesagt, sollte es der einzigste Staat im Bund sein, der sich dagegen ausspricht, so werde er sich der Mehrheit anschließen. Auch im Hinblick auf die Souveränität des Freistaates an sich, hätte es bayern sich zwar gesetzlich leisten können, sein eigenes Süppchen zu kochen, jedoch wirtschaftlich gesehen, hat man dann aus der Not ne Tugend gebraten!