Und genau dieses Argument wird dadurch entkräftet, dass sich von der Beitragszahlung befreien lassen kann, wer unter diesen wirtschaftlichen Auswirkungen leidet. Das war grundsätzlich schon immer möglich, und im Rahmen der Pandemie-Auswirkungen wurde Unternehmen da eine zusätzliche Kulanzregelung zugestanden.
Die Befreiung für Privatpersonen deckt sicherlich nur einen Bruchteil der Corona-Betroffenen ab. Denn regelmäßig genügt nur Sozialleistungsbezug für eine unkomplizierte Befreiung. Wer in Kurzarbeit ist und einige Euro über Hartz IV hängt, muss nach den geltenden Regeln zahlen, obwohl die gesamte Ausgabestruktur vielleicht auf ein höheres Einkommen ausgelegt war. Bei anderen Gruppen wird es noch lustiger, da bspw. Studenten nur in Ausnahmefällen Hartz IV beziehen können. Wer dann noch keinen Bafög-Anspruch hat, hat ein Problem, denn das "Kein Geld" allein genügt dem Beitragsservice nicht für eine Befreiung und er hat auch weder Kompetenzen noch Ressourcen, um solche Fälle zu prüfen.
Bei Unternehmen ist die "Kulanzregelung" sehr, sagen wir: ungroßzügig. Sie gilt nur, wenn die Betriebsstätte
mindestens drei Monate behördlich geschlossen wurde. So wie ich das verstehe, dürfte es da bislang fast gar keine "Kulanzfälle" gegeben haben, weil kaum eine Betriebsstätte in der Krise behördlich angeordnet über drei Monate
vollständig geschlossen war. Nicht unter die Kulanz fallen auch Gastrobetriebe, die jetzt per Außer-Haus-Verkauf versuchen, sich über Wasser zu halten (Betriebsstätte nicht vollständig geschlossen) oder kleine Geschäfte, denen die Kundschaft wegbleibt (keine behördlich angeordnete Schließung). Der Oktober dürfte bei den Gastrobetrieben in einzelnen Städten auch schon massive Einbuße verursacht haben, da teilweise um 22 oder 23 Uhr dichtgemacht werden musste. Aber auch das reicht nicht aus, denn eine Bar, die um 23 Uhr schließen muss, ist eben nicht vollständig geschlossen
Kurz: Die Regelungen zum Beitrag sind so gestrickt, dass der Rundfunkbeitrag nur bei Bedürftigkeit und daraus resultierendem Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen entfällt. Diese Gruppe deckt aber nur einen Teil derer ab, die an den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise leiden. Im gewerblichen Bereich ist die "Kulanzregel" so gestrickt, dass sie bislang jedenfalls wohl kaum Anwendung findet, weil die Hürde extrem hoch gelegt wurde. So fällt die "Entkräftung" des Argument aus.