Urteil zum Rundfunkbeitrag

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Folglich darf der Gesetzgeber
  • "ja!" (Regierung in Ministerpräsidentenkonferenz)
  • "nein, doch nicht!" (Landesinnenminister)
  • "Also dem Medienstaatsvertrag, der die inhaltliche Beauftragung enthält, stimmen wir schon mal zu." (Landtag im September 2020)
  • "Aber dieser Funk-Beitrag über die Polizei ist so gemein! Genau deswegen keine Erhöhung" (CDU-Landesgeneralsekretär)
  • "Dieser moralische Zeigefinger der Öffentlich-Rechtlichen, und zuwenig Osten im Programm!" (wieder der Landesinnenminister)
  • "Corona! Corona! Hat schon jemand 'Corona' gesagt? Corona!"
dürfte diesen Anforderungen wohl kaum genügen.
Sachsen-Anhalt hat wegen diesen Gründen nicht abgelehnt. Sie haben ihre Zustimmung dahingend verweigert, dass keine Abstimmung stattfindet. Damit ist die quasi Nichtzustimmung nicht begründet und die markigen CDU-Worte davor können beim BVerfG keine Grundlage zur Entscheidung sein.
Da geht es dann rein darum, ob die Erhöhung angemessen ist oder nicht. Gegen die Erhöhung spricht ggf., dass wir gerade eine Coronakrise haben, die weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat. Z. B. auf Arbeitsstellen, die auch Beitrag zahlen müssen, aber faktisch nichts zu arbeiten haben.
Vielleicht wird vom BVerfG auch mal die überquellende Programmflut vs. gesetzliche Auftrag, Sportrechte- und Moderatorengelder (Stichwort Klaus Kleber) etc. beleuchtet.
 
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Gegen die Erhöhung spricht ggf., dass wir gerade eine Coronakrise haben, die weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen hat. Z. B. auf Arbeitsstellen, die auch Beitrag zahlen müssen, aber faktisch nichts zu arbeiten haben.
Und genau dieses Argument wird dadurch entkräftet, dass sich von der Beitragszahlung befreien lassen kann, wer unter diesen wirtschaftlichen Auswirkungen leidet. Das war grundsätzlich schon immer möglich, und im Rahmen der Pandemie-Auswirkungen wurde Unternehmen da eine zusätzliche Kulanzregelung zugestanden.
 
Bei allem Respekt, was hat denn der von mir durchaus geschätzte Matthias Platzeck da genommen?
Das habe ich mich auch gefragt. Besonders irritiert hat mich eine Passage in der er davon sprach, dass "kein Tatort im Osten gedreht wird".
Hä? Polizeiruf 110, schonmal gehört? War da der Zensor pinkeln oder der Redenschreiber überambitioniert?
Dem Abbau der vielzitierten Mauer in den Köpfen war das bestimmt nicht dienlich...
 
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Wieso? Es gibt doch Berliner Tatorte (Klare und Starck)! Von Berlin aus geht es doch gar nicht mehr östlicher. Ist doch in alle Himmelsrichtungen Osten! :)
Außerdem: Ehrlicher und Kain, Thomalla und Wuttke, Höfels und Karyczecwski - alles Tatort!

Wenn ich sehe dass sämtliche Dritten Programme heute Abend einmal mehr nach der Tagesschau das Programm zentralisieren und das Hauptprogramm von "Das Erste" durchschalten, wäre jeder weitere Cent für dieses Angebot zu viel. Es braucht dort Entscheider mit Hirnschmalz, Augenmaß und Sachverstand. Ist es Leuten nicht zumutbar, das Hauptprogramm einzuschalten, wenn sie sich noch weitere geschlagene 30 Minuten von politischen Phrasendreschern und Sprücheklopfern einlullen lassen wollen? Quote machen mit der Panik der Bürger ist das Motto!

Was soll diese allwöchentliche Zentralisierung fast aller Dritten??? Der Auftrag der Dritten Programme ist die Regionalberichterstattung, die laut Knuth ja noch gestärkt werden soll! Wie will man das erreichen, wenn man regionale Magazine und Dokumentationen streicht und statt dessen aus reiner Quotengeilheit pro Monat stundenlang (an 3 Abenden pro Woche) "Das Erste" durchschaltet??? Wozu braucht es da noch Dritte Programme? Dann kann man dort nach dem Ende der Regionalschiene um 19:59 ein Testbild senden bis morgens um 6.

In diesen blödsinnigen Sondersendungen werden sowieso nur die immer selben Phrasen aus der Tagesschau nochmal wiederholt und durchgekaut. Völliger Irrsinn das auf 12 Kanälen gleichzeitig durchzuschleifen wo heutzutage doch jeder alle Programme sehen und empfangen kann.
 
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Und genau dieses Argument wird dadurch entkräftet, dass sich von der Beitragszahlung befreien lassen kann, wer unter diesen wirtschaftlichen Auswirkungen leidet. Das war grundsätzlich schon immer möglich, und im Rahmen der Pandemie-Auswirkungen wurde Unternehmen da eine zusätzliche Kulanzregelung zugestanden.

Die Befreiung für Privatpersonen deckt sicherlich nur einen Bruchteil der Corona-Betroffenen ab. Denn regelmäßig genügt nur Sozialleistungsbezug für eine unkomplizierte Befreiung. Wer in Kurzarbeit ist und einige Euro über Hartz IV hängt, muss nach den geltenden Regeln zahlen, obwohl die gesamte Ausgabestruktur vielleicht auf ein höheres Einkommen ausgelegt war. Bei anderen Gruppen wird es noch lustiger, da bspw. Studenten nur in Ausnahmefällen Hartz IV beziehen können. Wer dann noch keinen Bafög-Anspruch hat, hat ein Problem, denn das "Kein Geld" allein genügt dem Beitragsservice nicht für eine Befreiung und er hat auch weder Kompetenzen noch Ressourcen, um solche Fälle zu prüfen.

Bei Unternehmen ist die "Kulanzregelung" sehr, sagen wir: ungroßzügig. Sie gilt nur, wenn die Betriebsstätte
mindestens drei Monate behördlich geschlossen wurde. So wie ich das verstehe, dürfte es da bislang fast gar keine "Kulanzfälle" gegeben haben, weil kaum eine Betriebsstätte in der Krise behördlich angeordnet über drei Monate vollständig geschlossen war. Nicht unter die Kulanz fallen auch Gastrobetriebe, die jetzt per Außer-Haus-Verkauf versuchen, sich über Wasser zu halten (Betriebsstätte nicht vollständig geschlossen) oder kleine Geschäfte, denen die Kundschaft wegbleibt (keine behördlich angeordnete Schließung). Der Oktober dürfte bei den Gastrobetrieben in einzelnen Städten auch schon massive Einbuße verursacht haben, da teilweise um 22 oder 23 Uhr dichtgemacht werden musste. Aber auch das reicht nicht aus, denn eine Bar, die um 23 Uhr schließen muss, ist eben nicht vollständig geschlossen ;)

Kurz: Die Regelungen zum Beitrag sind so gestrickt, dass der Rundfunkbeitrag nur bei Bedürftigkeit und daraus resultierendem Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen entfällt. Diese Gruppe deckt aber nur einen Teil derer ab, die an den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise leiden. Im gewerblichen Bereich ist die "Kulanzregel" so gestrickt, dass sie bislang jedenfalls wohl kaum Anwendung findet, weil die Hürde extrem hoch gelegt wurde. So fällt die "Entkräftung" des Argument aus.
 
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Entschuldige bitte, dass ich an unser aller Rundfunk, den wir alle zwangsweise mitbezahlen, irgendwelche Ansprüche stelle bzw. mir das Recht herausnehme, dass von der ARD wie von Gott gegebene Extra kritisiere oder es mir anmaße, dümmliche Programmentscheidungen wie die Parallelausstrahlung der selben Sendung auf einem Dutzend Sendern kritisch hinterfrage - in einer Zeit wo das lineare TV an Bedeutung und die ARD im Speziellen an Rückhalt und Glaubwürdigkeit verliert. Mit einer solchen "Parallelschaltung" fast aller Fernsehstationen zum Zwecke des Herunterbetens der Verlautbarungen aus dem politischen Berlin macht man sich überflüssig. Soviel zum Thema Unabhängigkeit. Die ARD/Hamburg-hörigkeit in den Mitgliedsanstalten (vor allem WDR und SWR) kennt keine Grenzen. Der RBB sendet sowieso seit Monaten jeden Tag ein "Spezial". Ist eine tägliche Sendung eigentlich noch ein Spezial?
 
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Entschuldige bitte, dass ich an unser aller Rundfunk, den wir alle zwangsweise mitbezahlen, irgendwelche Ansprüche stelle

Das wäre kein Problem. Das Problem ist, dass du deine persönlichen Vorstellungen regelmäßig zum absoluten Maßstab machst, obschon das evident keine geeignete Herangehensweise ist.

Die ARD/Hamburg-hörigkeit in den Mitgliedsanstalten (vor allem WDR und SWR) kennt keine Grenzen.

Was schreibt ARD-aktuell den LRA denn vor?
 
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Tja da zeigt sich die antidemokratische Haltung dieser Spielverlierer.
Jetzt kann ich auch sagen:
Was stellt ihr euch so an, ARD und ZDF?
Es geht doch nur um 86 Cent !!!
Die Anwälte und die Verfahrenskosten für den Gerichtsprozess kosten ein Vielfaches davon. Aber dafür, um den Klageweg zu beschreiten, ist Geld da bei der Raupe Nimmersatt !!!

Dann müsst ihr halt mal einen Tatort weniger drehen im nächsten Jahr.

Wie ein trotziges Kind was schmollt. Ist hoffentlich das Ende des Beitrags in der bisherigen Form als Zwang.

dass du deine persönlichen Vorstellungen regelmäßig zum absoluten Maßstab machst,
Alles was ich äußere ist meine persönliche Meinung.
 
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Ach die Frau Schlesinger. Unter ihr wurde Fritz letztes Jahr zur Dudelwelle. Und Radio Berlin 88,8 wurde von der Pest zur Cholera (rbb888).
Zwei Programme, die sehr gut zeigen, wie öffentlich-rechtliches Radio eben nicht sein sollte!
Für solche Sender ist jeder Gebührencent zu schade.
Und wenn man die einstellt bleibt auch dem RBB, in dessem Sendegebiet bundesweit die meisten Beitragsbefreiten leben, mehr Geld.
 
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Ok , dann hier wieder Etwas zum Thema:

Es ist höchste Zeit, das Existenzrecht des Saarländischen Rundfunks oder Radio Bremens in Frage zu stellen. Niemand braucht 129 Standorte wie die ARD und knapp hundert neue Krimis im Jahr oder muss in Zeiten von 4K-Handykameras mit Sechs-Mann-Kamerateams durch die Lande ziehen.

 
Noch ein Nachtrag (interessant auch die Kommentare der Zuschauer):

Ist 20:15 Uhr eigentlich noch die beste Sendezeit des Tages?
Neuerdings werden ja schon Primetime-Sendungen im 6 Wochen-Abstand wiederholt!!!

"Silbereisen gratuliert: Herzlichen Glückwunsch Helene!" (MDR Fernsehen)
Sendetermine:
Fr. 13.11.2020, 20:15 Uhr
So. 27.12.2020, 20:15 Uhr

"Hansi Hinterseer – Tuxertal-Paradies in den Zillertaler Alpen" (HR Fernsehen)
Sendetermine:
Sa. 14.11.20, 20:15 Uhr
So. 15.11.20, 04:05 Uhr
Sa. 26.12.20, 20:15 Uhr
So. 27.12.20, 08:00 Uhr
So. 17.01.21, 20:15 Uhr

"Das Adventsfest der 100.000 Lichter"
Samstag, 28.11.2020 20:15 | Das Erste
Montag, 21.12.20 | 20:15 | MDR
Dienstag, 22.12.20 | 22:15 | rbb
Donnerstag, 24.12.20 | 08:40 | SWR / SR
Donnerstag, 24.12.20 | 10:10 | Bayern
 
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Oh man, hier geht ja schon wieder einiges an Themen durcheinander:

- Kommentare repräsentieren die Sichtweise des Verfassers. Kommentare sind selten die "Haltung des Hauses" oder "die Sichtweise der Redaktion". Es ist eine eigene (und nicht notwendigerweise objektive) journalistische Darstellungsform. Und als solche muss man sie auch betrachten.

- Dass innerhalb der ARD (und die Privaten machen es genau so) Programme ausgetauscht und wiederholt werden, ist eigentlich keine neue Erkenntnis. Das gibt es im Radio, das gibt es im TV. Letztlich sollte der Beitragszahler doch froh sein, denn die Wiederholung/Mehrfachausstrahlung spart Produktionskosten und es kommen (zumindest in der Theorie) mehr Menschen mit den Inhalten in Kontakt, als wenn sie nur ein einziges Mal ausgestrahlt würden.

- Politische Belange sind bei der Diskussion um den Rundfunkbeitrag völlig deplatziert. Es ist ein Verfahren, was rein aufgrund juristischer Gegebenheiten betrachtet werden kann und muss. Und dort sind die Regelungen ziemlich eindeutig.

- Der Rechtsweg steht in einem Rechtsstaat jedem offen. Öffentlich-rechtliche Sendeanstalten können genauso klagen wie jeder Privatmann. Die Frage ist natürlich, wer hinterher gewinnt. Der Medienbereich (und vor allem das öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen) erfüllt einen gesellschaftlich wichtigen Auftrag. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss eben mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet sein, um den vorgegebenen Programmauftrag zu erfüllen.

- Alle Inhaltsdiskussionen (und das habe ich oben bereits ausgeführt) kann man natürlich führen. Es ist aber Aufgabe des Gesetzgebers, das Rundfunkwesen (verfassungsrechtlich zulässig) auszugestalten. Das hat mit der Beitragsdiskussion (bei allem Verständnis für wirtschaftliche Schwierigkeiten auf beiden Seiten) aber erst einmal nur sekundär zu tun.
 
Und der Nächste, bitte:

Jaja im Klagen sind sie ganz groß. Fast so groß wie im Jammern.
Einfach ein paar der hier gemachten Sparvorschläge umsetzen!

Es sollten mal alle Beitragspflichtigen Bürger eine Verfassungsbeschwerde einlegen gegen diese Zwangsabgabe!
 
Die Debatte hatten wir schon soooo oft:
  • Wenn die gleichen Sendungen auf verschiedenen Programmen durchgestellt oder wiederholt werden: "Wir zahlen GEZ dafür dass dort überall das gleiche läuft! Verschwendung! Sauerei!"
  • Wenn für die verschiedenen Sender verschiedene Sendungen produziert werden: "Wir zahlen GEZ dafür, dass gleichzeitig x verschiedene Sendungen laufen. Viel zu teuer! Sauerei!"
  • Wenn Programme oder Sendungen eingestellt oder zusammengeführt werden: "Wir zahlen GEZ dafür, dass die Sendung/der Sender, die/der mein Interessensgebiet/meinen Geschmack abdeckt, nicht mehr ausgestrahlt wird. Sauerei!"
So ziemlich jeder könnte leicht diejenigen 70-90% am öffentlich-rechtlichen Apparat benennen, die er für überflüssig hält. Der eine möchte den Sport weghaben (größter Kostenblock), der andere die Kultur (größte Kosten im Verhältnis zur Zuschauer/-hörerzahl), und der dritte die Politmagazine (Kosten egal, aber Inhalte stören). Die CDU Sachsen-Anhalt hat u.a. die Existenz des Saarländischen Rundfunks als Grund für die Ablehnung der Erhöhung angeführt (die CDU stellt seit 1999 den saarländischen Ministerpräsidenten, wie schon zuvor durchgehend bis 1985); ob sie ihrerseits bereit wäre, auf die Studios ins Halle und Magdeburg zu verzichten, weil ja in Leipzig, unmittelbar an der Landesgrenze, schon der MDR-Hauptsitz steht, möchte ich getrost bezweifeln. Ohne die Reflexionsfähigkeit, dass in der Debatte jeder andere Teile des öffentlich-rechtlichen Angebots für überflüssig hält, und oft genau jene, die einem selbst heilig sind, dreht sich die Debatte immer wieder im Kreis. Und die besonders tief in ihrer jeweiligen Filterblase vergrabenen rufen dazu immer wieder "Warum diskutieren wir nicht mal darüber, was wirklich zum Öffentlich-Rechtlichen Auftrag gehört?" dazwischen, so als ob es diese Debatte in den letzten siebzig Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt einmal nicht gegeben hätte.

Und was den Verweis auf den Koalitionsvertrag betrifft: dort steht "Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest." Da steht nicht, dass man eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich ablehne. Da die fixen Kosten logischerweise steigen, hätte man sich, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden, um reale Kürzungen im Angebot kümmern müssen. Das hat man aber nicht getan; die Beauftragung der Rundfunkanstalten im Medienstaatsvertrag hat man ja durchgewunken. Das kann man vergleichen mit einer WG, die sich auf eine Absichtserklärung verständigt, die Heizkosten stabil zu halten. Danach heizen alle fröhlich so weiter wie immer, und wenn die Rechnung kommt, die wieder mal höher ausfällt als beim letzten Mal, weigert sich einer, sich an den höheren Kosten zu beteiligen, weil man sich ja auf Heizkostenstabilität geeinigt habe. Und sich dann wundert, warum die anderen pampig reagieren, und ggf. der Energielieferant bei Nichtzahlung mit Klage droht.
 
denn die Wiederholung/Mehrfachausstrahlung spart Produktionskosten und es kommen (zumindest in der Theorie) mehr Menschen mit den Inhalten in Kontakt,

Wenn da so toll gespart wird, wozu braucht es dann die Erhöhungen? Und mit welchen Inhalten sollen mehr Menschen in Kontakt gebracht werden? Es sind ja nicht die Qualitätsinhalte des ÖR Qualitätsjournalismus, die permanent wiederholt werden (im Gegenteil, die sind in Nischenprogrammen oder in unterirdischen Sendeplätzen versteckt), sondern es ist das seichte Allerlei, das ständig wiederholt wird.

Es hilft nichts, hier die ÖR-Programme gegen jede Kritik zu verteidigen. Sie sind nicht zu verteidigen, sondern die Programmverantwortlichen sind massiv aufzufordern, sich auf ihren Auftrag zu besinnen, anstatt ihn nur als ihr Alibi zu begreifen. Die ÖR könnten sich unangreifbar machen, wenn sie mal damit aufhören würden, jeden Mist der Privaten nachzuäffen, jeden hippen neuen Kanal unbedingt auch selbst haben zu wollen, jeden Quotenbringer auszulutschen bis zum geht nicht mehr, jede kritische Frage als Angriff auf Demokratie und Pluralismus hochzujazzen. Dann werden künftig auch solche peinlichen Diskussionen wie jene im Landtag zu Sachsen-Anhalt nicht mehr nötig sein.
 
Es hilft nichts, hier die ÖR-Programme gegen jede Kritik zu verteidigen.
Wer tut das?
Die ÖR könnten sich unangreifbar machen, wenn sie mal damit aufhören würden, jeden Mist der Privaten nachzuäffen, jeden hippen neuen Kanal unbedingt auch selbst haben zu wollen
Das halte ich, vorsichtig gesagt, für naiv. Bevor es die Privaten gab, gab es massive Kritik an den Öffentlich-rechtlichen, weil sie (angeblich oder tatsächlich) sich auf ihrem Monopol ausruhten und am Geschmack des Publikums vorbeisendeten. In der Sache, was die Zielsetzung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks betrifft, bin ich bei Dir; aber anzunehmen, dass das jeder so sehe und nur die Sendergewaltigen nicht, geht ziemlich an der Realität vorbei.
 
So, ihr Lieben!

Zu dem Thema würde ich mich auch gerne einschalten, was sonst selten der Fall ist.

Es geht doch hier um zwei Dinge:

  1. Die Rundfunkgebühren an sich und das, was damit gemacht wird.
  2. Der Vorgang, der sich nun im Sachen-Anhaltinischen Parlament abspielt.
Zu Punkt 1 muss ich s.matze ein Stück weit in Schutz nehmen. Nach meiner Beobachtung wird in der ARD das Geld mit vollen Händen zum Fenster rausgeworfen. Ich war selbst viele Jahre Teil der ARD und habe in mehreren Anstalten als Freie gearbeitet. Meine Honorare waren okay, darüber habe ich mich nie beklagt. Im Gegenteil: An der ein oder anderen Stelle wäre ich auch mit weniger zufrieden gewesen. Auch, was die technische Ausstattung und die Infrastruktur angeht (Korrespondentennetz, recht qualifiziertes Personal), hatte ich nie Grund zur Klage. Weder in großen noch in kleinen Anstalten. Allerdings habe ich auch immer wieder Fälle beobachtet, in denen Festangestellte auf Abstellgleise geschoben wurden, dort unfassbar viel Geld bekommen haben (oft > 8.000 im Monat), obwohl sie dort NICHTS gemacht haben. Das waren meist Leute im Bestandsschutz mit sehr alten Verträgen, die man aus verschiedenen Gründen loswerden wollte. Anstatt den Leuten die Verträge zu ändern oder es auch mal auf eine Klage ankommen zu lassen, wird weiterhin Monat für Monat Geld verbrannt, weil es ja sowieso von alleine reinkommt. Mir sind mehrere Fälle aus hr, SWR, SR und NDR bekannt, in denen so operiert wurde.
Oder, anderes Beispiel: Für eine Werbekampagne eines ÖRs wird ein externer Fotograf eingekauft, der einen fünfstelligen Betrag fordert und den auch bekommt. Mit dem Arbeitsergebnis ist die Programmleitung aber unzufrieden, versäumt es aber, eine angemessene Frist zur Reklamation einzuhalten. Ergebnis: Monate später wird dieselbe Kampagne mit einem anderen Fotografen wiederholt. Der zweite ist deutlich teurer als der erste, aber das Geld für den ersten ist futsch.
Drittes Beispiel: Wie man die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender bewertet, mag jeder für sich selbst entscheiden. Zappe ich mich durch die öffentlich-rechtliche Radiolandschaft, könnte ich vom Höreindruck her manchen ÖR-Sender nicht als solchen erkennen. Inzwischen sind einige Privatsender anspruchsvoller als ihre öffentlich-rechtlichen Kollegen. Auch mir fällt eine Reihe von Programmen auf, die ich nicht vermissen würde, wenn es sie nicht mehr gäbe. Das sind traurigerweise auch solche, bei denen ich selber mal gearbeitet habe.
Viertes Beispiel: Schön, dass es Mediatheken gibt. Leider funktionieren sie oft nicht oder nur fehlerhaft, sind unübersichtlich, stürzen ab oder halten Sendungen nur kurze Zeit vor. Sinn und Zweck der Mediatheken sind damit ausgehebelt. Bestes Beispiel war die Sendung über den Wirecard-Skandal, der am Montag abend im Ersten lief. Wollte ich mir gestern (einen Tag nach der Ausstrahlung) in der Mediathek ansehen, aber seit geraumer Zeit stürzt die einfach ab. Also musste ich die Sendung über meinen Laptop starten und den an den Fernseher anschließen. Sieht so die ARD im Jahre 2020 aus? Dafür halten die dann die Hand auf und klagen ernsthaft?

Womit wir schon bei Punkt 2 angekommen sind. Es gibt zwei einfache Regeln: Der fragliche Beschluss muss einstimmig erfolgen. Die Abstimmung folgt demokratischen Prinzipien. Das bedeutet, dass alle Beteiligten auch mit einer Ablehnung rechnen MÜSSEN. Dieser Fall ist nun eingetreten. Es gab eine Abstimmung, ein Teil der Abstimmungsberechtigten war dagegen, also kam keine einstimmige Befürwortung zustande. Thema erledigt. Aber nein, hier soll das Recht gebeugt und ernsthaft geklagt werden, weil das Abstimmungsergebnis nicht so ausgefallen ist, wie die Begünstigten sich das ausgemalt haben. Mehr noch: Es wird geradezu skandalisiert, dass jemand die Hand hebt und sein Veto einlegt. Wo kämen wir denn da schließlich hin, wenn in der Demokratie plötzlich jemand „dagegen“ ist?
Ohne Partei für eine Partei ergreifen zu wollen, aber das geht einfach zu weit.

Solange solche Defizite bestehen wie unter Punkt 1 beschrieben und in den öffentlich-rechtlichen Sendern weiterhin im großen Stil so derart viel Geld vernichtet wird, ist nicht einzusehen, dass unsereins dafür geradestehen soll. Auch die ARD muss lernen, mit dem auszukommen, was sie hat.

Ich schätze die ARD, ich schätze das ZDF und auch den Deutschlandfunk sehr und bin heilfroh, dass wir uns hier in diesem schönen Land den Luxus von gleich mehreren Öffentlich-Rechtlichen leisten können, aber sie müssen bitteschön auch was tun für ihr Geld. Das schließt effiziente Personalplanung, -verteilung und -bezahlung ebenso mit ein wie die Gestaltung von Programmen, die mehr zu bieten haben als „Hits, Hits, Hits“ (Bayern 3) oder „Deine Hits im Lieblingsmix“ (hr3), ansonsten aber eine aus gefühlt 20 Titeln bestehende Hot-Rotation in der Dauerschleife wiederholen.

Ich lebe gerne in Deutschland, ich konsumiere auch gerne öffentlich-rechtlichen Rundfunk und bin auch bereit, dafür zu zahlen. Aber ich erwarte dafür auch eine Gegenleistung, und ich erwarte auch, daß die Zahlungsempfänger verantwortungsvoll mit meinem Geld umgehen. Und das tun sie nicht. Daher halte ich es für konsequent, dass sich nun einer der Abstimmungsberechtigten zur Wehr setzt und von seinem Recht, dagegen zu stimmen, Gebrauch macht. Dagegen zu klagen, zeugt von schlechtem Stil und enormer Selbstüberschätzung der Zahlungsempfänger.
 
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Es gibt zwei einfache Regeln: Der fragliche Beschluss muss einstimmig erfolgen. Die Abstimmung folgt demokratischen Prinzipien. Das bedeutet, dass alle Beteiligten auch mit einer Ablehnung rechnen MÜSSEN. Dieser Fall ist nun eingetreten. Es gab eine Abstimmung, ein Teil der Abstimmungsberechtigten war dagegen, also kam keine einstimmige Befürwortung zustande. Thema erledigt. Aber nein, hier soll das Recht gebeugt und ernsthaft geklagt werden, weil das Abstimmungsergebnis nicht so ausgefallen ist, wie die Begünstigten sich das ausgemalt haben.

Das ist schlichtweg falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat das KEF-Verfahren eindeutig geregelt. Und auch eindeutig festgelegt, wann die Länder vom KEF-Vorschlag abweichen dürfen. Das hat nichts mit "Recht beugen" zu tun.
 
Die ÖR könnten sich unangreifbar machen, wenn sie mal damit aufhören würden, jeden Mist der Privaten nachzuäffen, jeden hippen neuen Kanal unbedingt auch selbst haben zu wollen, jeden Quotenbringer auszulutschen bis zum geht nicht mehr, jede kritische Frage als Angriff auf Demokratie und Pluralismus hochzujazzen. Dann werden künftig auch solche peinlichen Diskussionen wie jene im Landtag zu Sachsen-Anhalt nicht mehr nötig sein.
Ist nicht eher das Gegenteil der Fall? Die Privaten kopieren doch alles auf Teufel komm raus, was annähernd erfolgreich ist.
 
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