Aus dem Rundfunkrats-Newsletter:
Eigenwerbung ist auch der falsche Ausdruck, (aggressives) Claiming ist das. Immerhin gabs nen Denkanstoß dazu mit auf den Weg, obwohl die Claimerei allein ja auch nicht das Problem ist. Zu viel von ihr und zu viele Wiederholungen bei der Musik tragen aber schon einen gehörigen Teil zur Misere bei.4. Programmbeschwerde über angebliche Eigenwerbung abgelehnt
Nach der Ablehnung durch den für das Programm verantwortlichen Intendanten hat auch der Rundfunkrat als Berufungsinstanz einstimmig eine Programmbeschwerde zurückgewiesen. Darin wird dem WDR Eigenwerbung durch die regelmäßige Nennung des Sendernamens von WDR 2 sowie von Slogans wie „Wir sind der Westen“ vorgeworfen. Da diese Hinweise laut Beschwerdeführer bis zu 30-mal pro Stunde gesendet würden, summiere sich die Eigenwerbung auf 20 Minuten pro Tag. Zur Identifizierung des Senders genüge die Anzeige am Radiogerät, so der Kritiker.
Nach erneuter Prüfung der Sachlage schloss sich der Rundfunkrat – auf Empfehlung seines Programmausschusses – der Einschätzung des Intendanten an. Dieser hatte in seinem Schreiben an den Kritiker u.a. erläutert, dass gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§ 16 Abs. 4) Hinweise auf eigene Programme und Sendungen nicht als Werbung gelten. Der Rundfunkrat regte jedoch einen noch sensibleren Umgang mit Hinweisen in eigener Sache und Nennungen des Sendernamens an.
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