Wieder mal GEZ!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Wieder mal GEZ!

Ein solches Urteil war überfällig!

Die Eigentümer eines Hausgrundstücks können Mitarbeitern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) schriftlich Hausverbot erteilen. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen und betritt das Grundstück dennoch, kann die GEZ auf Unterlassung verklagt werden.Der Unterlassungsklage kann sie nicht mit dem Argument begegnen, dass ihr zwecks notwendiger Überprüfung von Gewerbebetrieben auf dem Grundstück ein Zugangsrecht zustehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bremen hervor.
Das Gericht verurteilte die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft, es zu unterlassen, dass ihre Mitarbeiter zum Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren das Grundstück der Kläger betreten.

Quelle
 
AW: Wieder mal GEZ!

Gerade ein lustiges Gespräch mit einer ausländischen Pianistin, die in Deutschland lebt, gehabt: "Wieso muss ich für mein Radio bezahlen? Wieso muss ich für meinen Computer bezahlen? Muss ich auch für mein Klavier GEZ bezahlen?"
 
AW: Wieder mal GEZ!

Für's Klavier? Wie wird das denn schon wieder begründet?
Na ja, in Zusammenhang mit der GEZ wundert man sich über nichts absurdes mehr.
 
Also manchmal kann man sich einfach nur noch an den Kopf fassen...

Nachdem S., der im Zuge einer ehelichen Auseinandersetzung seine Wohnung verlor, mit viel Mühe wieder eine neue Bleibe gefunden hatte, schickte ihm die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einen Bescheid, in dem sie 340,60 Euro zuzüglich Mahngebühren für die Zeit haben wollte, in der er auf der Straße lebte. Und trotz Einschaltung eines Rechtsanwalts musste der Bremer das Geld zweieinhalb Jahre lang mit monatlich 15 Euro abstottern. Grund dafür ist, dass S. zwar mit Bescheiden nachweisen konnte, dass er wohnungslos war - aber die reichen der GEZ nicht für eine Befreiung. Die Bescheinigung, die sie für solch eine Befreiung will, darf wiederum die Bremer Arbeitsagentur Obdachlosen nicht ausstellen. Dass die Vorstellung, ein Obdachloser schleppe einen Fernseher mit sich herum, extrem lebensfern ist, konnte die Rundfunkgebührenbürokratie nicht von ihrer Sicht der Rechtslage abbringen ... Als S. während seiner Rückzahlung ins Krankenhaus musste und deshalb die pünktliche Überweisung einer Rate versäumte, kündigte ihm die GEZ sofort eine Zwangsvollstreckung an und wollte zudem die fehlenden 143,54 Euro auf einen Schlag, was der Anwalt des Hartz-IV-Empfängers jedoch abwenden konnte. Nachdem er schließlich alles abbezahlt zu haben glaubte, schickte man ihm noch einmal eine Rechnung über einen Cent. Ein Lokalzeitungsreporter, dem S. diese Zahlungsaufforderung zeigte, errechnete, dass es sich bei dem eingeforderten Betrag nicht um eine Schuld, sondern um eine Überzahlung handeln musste. Damit konfrontiert, gab die GEZ den Fehler zu. Den Cent, auf dessen Zahlung sie vorher so vehement pochte, will sie aber trotzdem nicht herausrücken, sondern "mit zukünftigen Zahlungen verrechnen".

Quelle:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/151716
http://fernsehkritik.tv/folge-89/Start/#jump:1-36
 
Nun werden Briefe, Rechnungen und Mahnungen heutzutage automatisch von Systemen ausgeworfen und verschickt. Das eigentlich Erschreckende dabei ist die Tatsache, dass in den Verwaltungen selbst bei Erkennen des kompletten Blödsinns niemand die Forderungsmaschinerie anhalten kann oder - schlimmer noch - will.
 
Die GEZ hätte damals doch die arbeitslos gewordenen Grenzer übernehmen können - zumindest ist die Tonart oder Formulierung dieses staatlichem Inkassounternehmens ähnlich...
 
Wie der federführende Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Donnerstag in Köln bestätigte, wird die bei ihm angesiedelte GEZ künftig "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen.

Eine Abfrage bei der deutschen Registrierungsstelle Denic ergab, dass sich die GEZ für die anstehende Namensumstellung bereits die Internet-Adressen beitragsservice.de und ard-zdf-beitragsservice.de gesichert hat.
Außerdem hat eine Rechtsanwältin, die den WDR schon häufiger bei Markenrechten vertreten hat, den neuen Namen bei der EU-Markenagentur HABM hinterlegt – ein neues Logo inklusive. Neben dem Schriftzug "Beitragsservice" zeigt es die Logos der drei Sendersysteme, an die das von den Bürgern eingezogene Geld geht.

Quelle:
http://www.welt.de/wirtschaft/article106397900/TV-Gebuehren-Fahnder-machen-jetzt-auf-Service.html
 
Angeblich wird durch die Umstellung auch einiges an Personalkosten eingespart.
Vermutlich schon, ja. Zumindest beim WDR, denn sieht man sich das Impressum der Webseite rundfunkbeitrag.de einmal genauer an, ist inzwischen der SWR zusätzlich stark federführend involviert.

www.rundfunkbeitrag.de ist ein Gemeinschaftsangebot der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Sender, des ZDF und des Deutschlandradio. Es wird federführend vom SWR betreut.


Schön rechnen konnte man innerhalb der ARD schon immer gut.
 
Zunächst wird wohl erst einmal nichts eingespart werden - im Gegenteil: Es entstehen jede Menge Kosten für Logos, Papier, Visitenkarten...

Aber es darf auch nichts eingespart werden, wie aus dem oben verlinkten Beitrag erkennbar ist, denn
wird der Beitrag [...] bei einem deutlichen Plus aber auch gesenkt
darf doch auf keinem Fall passieren.
 
Ich habe gestern Post von der GEZ zum geplanten Rundfunkbeitrag bekommen und habe vor, mich als anerkannt Schwerbehinderter diesem zu verweigern. Wie kann ich mich dagegen wehren? Es geht schlicht darum, daß manche Gruppen der Schwerbehinderten jetzt zahlen sollen, zwar einen geringeren Beitrag, aber das spielt für mich keine Rolle, und andere nicht. Das ist für mich eine "Ungleichbehandlung". Entweder zahlen alle, egal welchen Behinderungsgrad sie haben, oder keiner.

Um es konkreter zu machen: Wo ist der Unterschied zwischen Gehörlosen, die nach wie vor nichts zahlen müssen und stark Sehbehinderten (in meinem Fall) oder gar Blinden, die jetzt zahlen müssen? Ich verstehe diese Regelung einfach nicht.
 
Ein Gehörloser kann sehen, aber ohne Ton ist das Fernsehangebot vielleicht nicht viel wert. Ein Blinder kann Hören, und der Ton (im Radio) kommt auch ohne Bilder aus. Ich vermute, das ist die Logik der GEZ.

Im Übrigen sind die Befreiungstatbestände für Schwerbehinderte an ganz anderer Stelle zu hinterfragen. Wer sagt denn, dass Schwerbehinderung gleichbedeutend ist mit sozial schwach, einkommensschwach, vermögenslos?
 
Im Übrigen sind die Befreiungstatbestände für Schwerbehinderte an ganz anderer Stelle zu hinterfragen. Wer sagt denn, dass Schwerbehinderung gleichbedeutend ist mit sozial schwach, einkommensschwach, vermögenslos?

So seh ich das auch. Ich bin ja gerne bereit, mich zukünftig an der Gebührenpflicht zu beteiligen, aber eben nicht mit diesen für mich nach wie vor nicht nachvollziehbaren Ermessensspielräumen. Und "sozial schwach" bin ich auch nicht, ich habe Arbeit.
 
Ich find' das toll, dass die sich jetzt schon selbst karikieren!

Getz geht's lohoos . . .
a010.gif
(den 11. 11. hatten wir ja schon!)
 
Ich versteh die Aufregung um GEZ nicht so richtig.
Jeder der z.B. Auto fährt, Strom bezieht und seinen Haushaltsbedarf nicht ausschließlich bei Aldi etc. deckt, zahlt doch auch "Zwangsgebühren" für die privaten Sabbelsender in Bild und Ton.
Die GEZ-Gebühr entrichte ich gerne, sie sichert mir neben den Radiosendern wirklich gute Unterhaltung vor allem in den dritten Programmen der ARD sowie etwa bei Arte und 3Sat.
 
Mal abgesehen davon, daß es hier im Forum kurzzeitig einen neu eröffneten Thread (erstellt am 18.12.12, 19:00 Uhr; Screenshot liegt vor) zum Thema "Bitter Lemmer: Kate und die Rundfunkabgabe" gab (das war hier schon oft der Fall, ist also durchaus üblich), der dann aber sehr schnell wieder verschwand, möchte niemand etwas dazu sagen?

Wie immer holt Christoph Lemmer weit aus und stellt die Situation mitunter sehr überspitzt dar. Das ist vollkommen okay, man muß ja nicht alles glauben. Man kann/soll auch selbst nachdenken. Und wenn man das tut, dann kann man auch mal eine kleine Rechnung aufmachen.

Die Anzahl der Privathaushalte in Deutschland betrug 2011 etwa 40,4 Mio. Dann rechnen wir doch mal:

40,4 Mio * 17,98 € * 12

Also ich komme dabei - noch völlig ohne die Abgaben der Unternehmen - auf 8,7 Mrd € pro Jahr. Nicht schlecht...

Ich glaube auch (und das schreibe ich ja hier auch schon jahrelang), daß die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Heranwachsen jüngerer Generationen immer weiter abnimmt. Lemmer hat das in seinem Beitrag thematisiert. Das wird so kommen.



http://www.bpb.de/nachschlagen/zahl...-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte
 
Bei den sicher in den nächsten Jahren nicht niedriger werdenden Rundfunkgebühren (die ja längst eine Zwangsabgabe und damit versteckte Steuer darstellen) läuft es doch auf drei Fragen hinaus:
1. Ist die Grundversorgung - auf deren Anspruch das ganze System gebaut ist - klar definiert und damit endlich, oder wächst sie mit den technischen Möglichkeiten (Internet, DAB) proportional mit und wird damit immer teurer?
2. Wirtschaften die Leistungserbringer, die mit der Grundversorgung betraut sind (also alle ÖR-Sendeanstalten) seriös und nach kaufmännischen Leitplanken, oder leben sie - die nimmer versiegende, ewig sprudelnde Gebührenquelle hinter sich wissend - hemmungslos über ihre Verhältnisse?
3. Rechtfertigt es das Prinzip des Föderalismus, den Grundvbersorgungsanspruch über die Länderanstalten zu versechzehnfachen, beziehungsweise, wenn man die weitere Aufsplitterung in den Landesanstalten in zweite, dritte, vierte und weitere Programme hinzurechnet, zu verhundertfachen, oder würden nicht ein ÖR-Bundesprogramm ausreichen?
 
Zumindest könnte man die Musik für die verschiedenen ARD-Programme von einer deutschlandweiten Musikredaktion auswählen laassen, zumindest was die tagesbegleitenden Programme betrifft, das würde beim deutschlandweit ziemlich identischen Playlists nicht wirklich auffallen.
 
Wie ist das jetzt eigentlich mit den Seh- und Hörbehinderten? Müssen die wirklich einen reduzierten Betrag von 5,99 EUR bezahlen?
 
Ich kanns verkraften, ich habe ja Arbeit, daher habe ich es mittlerweile auch so akzeptiert.

Das Absurde daran ist aber, daß viele schwerbehinderte Menschen leider belegbar keine Arbeit haben und somit aufgrund von Arbeitslosigkeit befreit werden, die GEZ wird folglich nicht so viel davon haben.
 
Wie ist das jetzt eigentlich mit den Seh- und Hörbehinderten? Müssen die wirklich einen reduzierten Betrag von 5,99 EUR bezahlen?
Hier ist man allerdings wieder etwas zurück gerudert, denn auch da kommt es wohl (wieder) auf die Merkzeichen an.
Die Regeln wurden allerdings erheblich verschärft. Nicht zu deren Gunsten.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben