AW: Radio-Name geschützt?
Kann ein web Radio seinen namen schützen lassen ??
Ja, auf jeden Fall. Man muss allerdings etwas Geld in die Hand nehmen (soweit ich weiß, mindestens 300 Euro zzgl. eventueller Anwaltskosten). Es gibt Internetradios, die das gemacht haben.
Ausführlich zu prüfen ist, ob man nur eine Wortmarke oder auch eine Bildmarke, einen Slogan etc. schützen lässt.
und wenn ja, wie kann ich herausfinden ob dieser geschützt ist ??
Deutsches Patent- und Markenamt:
www.dpma.de
Richtig, wobei die
Markenrecherche neuerdings hier zu finden ist, konkret:
Schnellsuche.
wenn dieser name geschützt ist, darf ich dann musterradio24.de dann nicht nehmen ??
Jein.
Zusätzlich zu einer Marke bedarf es auch einer bzw. mehrerer Schutzklasse(n), die definiert werden muss (so ziemlich jede Klasse schützen zu lassen, ist unsinnig).
Ist der Name Deines Radios also identisch mit der eines Blumenladens, dürfte es keine Probleme geben, weil die Schutzklassen vollkommen unterschiedlich definiert sind und die verschiedenen Geschäftstätigkeiten kaum zu einer Verwechslung führen.
Spätestens hier müssen allerdings die Volljuristen ran.
Es gibt bei
radioforen.de öffentlich diskutierte Situationen, die Internetradios und Namensrechte betreffen - negativ wie positiv.
- Das jeweils betroffene Internetradio musste seinen Namen (und mitunter auch seine Existenz) aufgeben, weil ...
- ... ein Sender seine Namensrechte verletzt sah und eine "Verwechslungsgefahr durch maßgebliche Verkehrskreise" geltend machte.
War damals zwar eine ziemliche Lachnummer, zeigte aber auf, dass UKW-Stationen da mitunter sehr empfindlich reagieren können.
- ... es sich des Namens eines ehemaligen UKW-Senders mit Kult-Charakter bediente, nicht aber in dessen Tradition weiter machte. Die Namensrechte des ehemaligen Senders waren nicht erloschen, sondern von dessen Rechtsnachfolger fortgeführt worden. In diesem konkreten Fall waren Mitglieder von radioforen.de nicht ganz unschuldig daran, dass der Fortgang des Verfahrens beschleunigt wurde. Der Namensklau war einfach zu dreist.
Im übrigen heißt es nicht umsonst "die lesen alle hier mit", auch wenn es niemand zugibt, aber es ist schon erstaunlich, wie schnell Dinge in Bewegung kommen können , wenn die Radioszene sie laut im Forum diskutiert.
- Umgekehrt ist mir ein Fall bekannt, bei dem die Gemeinde einhellig aufschrie "Vorsicht, Verwechslungsgefahr, Namensrechte!" und der Radiobetreiber kalt lächelnd ein Schreiben aus der Tasche zog, aus dem hervorging, dass er bereits vorher beim Namensinhaber (auch wenn die Schutzklassen nichts mit Radio zu tun hatten) angefragt hatte und eine Freigabe bzw. Zusage vorweisen konnte.
Wie sinnvoll es ist, den gleichen Namen wie eine große Firma mit geschütztem Namen (oder eben auch nur des Blumenladens) zu haben, ist eine andere Frage... man wird dann eben doch als Firmenradio angesehen und irgendeiner bastelt Dir da den Trittbrettfahrer draus.
Einen Aspekt solltet ihr auch noch berücksichtigen: Der Schutz des Namens setzt ja berechtigte Interessen voraus, was möglicherweise auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt. Bitte bedenkt die Folgen in Hinblick auf Gewerbebetrieb, IHK, Finanzamt und GVL (andere Tarifierung!).