s.matze
Gesperrter Benutzer
Kühne Behauptung ohne jeden Beleg! Wo steht das? Die LPR Hessen ist Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk und somit nicht für den HR zuständig.MÜSSEN landesweit laufen
Der VAUNET "nennt" es nicht so, das ist die landläufige Bezeichnung für dieses Gesetz! Ein "Landesmediengesetz", welches nur für den HR gibt, existiert nicht! Der HR ist nur an den Rundfunkstaatsvertrag gebunden, aber an nicht an das Landesmediengesetz Hessen, denn dieses "Landesmediengesetz Hessen" ist das "Gesetz über den privaten Rundfunk in Hessen" .nur weil der VauNet das HPRG fälschlicherweise = "Landesmediengesetz" nennt
Von wem? Der HR hat keine übergeordnete Aufsichtsbehörde.(sonst bekommt der hr nämlich von seiner Aufsicht "einen auf den Deckel"
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nicht von den Landesmedienanstalten kontrolliert oder gemaßregelt. Dafür gibt es nur die eigenen Rundfunkräte. Die ARD kontrolliert sich also selbst!
"Sendungen, die in öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen ausgestrahlt werden, unterliegen der Kontrolle durch den Rundfunkrat bzw. den Fernsehrat der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. "
Wann hat sich der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks mal dahin gehend geäußert, dass regionale Werbung in seinen Hörfunkprogrammen nicht zulässig wäre? Das ist genau so eine unbelegte Behauptung wie die Aussage, dass die Ausstrahlung von Verkehrsfunk an die Sendelizenz gebunden sei.
Regionale Werbung wird nur deshalb nicht geschaltet, weil es bei einem flächenmäßig so kleinen Sendegebiet wie dem Bundesland Hessen einfach nicht sinnvoll ist.
Zuletzt bearbeitet: