JackHambabo
Benutzer
Hi,
ich vermute, dass ich ein deutsches Internetradioprogramm, welches GVL-Gebühren abführt, hören und auch mitschneiden darf. Ist das abhängig davon, ob ich ein Radio bzw. einen Fernseher besitze und deswegen GEMA-Gebühren abführe?
Meine Fragen sind jedoch hauptsächlich:
Woher weiß ich, ob die Sender GVL-Gebühren abführen? Sollte ein Sender keine Gebühren abführen und ich das Programm mitgeschnitten habe, dann kann ich wahrscheinlich dazugezwunden werden (auch wenn das wahrscheinlich nicht durchgeführt wird), die Mitschnitte zu löschen. Kann dafür mein Rechner für Untersuchungen von der Polizei durchsucht werden? (Beim Downloaden von mp3-Dateien über Filesharing-Programme scheint mir ist dies der Polizei erlaubt) Strafbar habe ich mich wahrscheinlich, durch das Mitschneiden nicht gemacht, weil ich in Deutschland davon ausgehen kann, dass ein Webradio GVL-Gebühren abführt, nicht wahr? Auch zivilrechtlich würde ich jetzt erwarten, dass ich nicht belangt werden kann. (Aber das ist nur ein Bauchgefühl von mir und meine Fragen zeigen ja wohl, dass ich nicht weiß, was die Rechtslage ist.) Was passiert, wenn ich nicht mehr nachvollziehen kann, welche Dateien ich von diesem Sender erhalten habe?
Weiter die folgende Frage:
Ich gehe derzeit davon aus, dass ich, in Deutschland wohnend, keine mp3-Dateien z.B. über Filesharingsoftware beziehen darf, weil ich davon ausgehen muss, dass der Anbietende nicht die dafür notwendigen Rechte hatte.
Wie verhält es sich mit ausländischen Radiosendern, wie der BBC oder auch einem beliebigen - kleinen - Webradio mit nur 1-10 Hörern von irgendwo auf der Welt?
Auf der GVL-Seite steht, dass die deutschen GVL-Gebühren für deutsche Sender auch die Abgaben für Hörer aus dem Ausland abdecken.
http://www.gvl.de/gvl-neuer-webcastingtarif.htm :
" Die GVL kann Webcastern nunmehr die erforderlichen Rechte auch für die Nutzungen im Ausland einräumen. Bisher konnten wir interimistisch nur Webcasting-Vorgänge in Deutschland lizenzieren, da es an den entsprechenden Gegenseitigkeitsverträgen mit unseren Schwestergesellschaften fehlte. "
Ich vermute daher, dass es auch Abkommen in die andere Richtung gibt.
Nur - für welche Länder gilt dies? Wie stelle ich fest, ob ein Sender aus einem dieser Länder kommt? Woher weiß ich, ob dieser wirklich Gebühren abführt? Und was ist, wenn man z.B. im Libanon (habe gerade den #Musik-Thread gelesen) gar keine Gebühren abführen muss, und keine Verbindungen zur GVL bestehen (China wäre doch mindestens so ein Kandidat). Bin ich dann selbst dafür verantwortlich, die Gebühren abzuführen? Oder darf ich den Sender einfach nicht hören und erst recht nicht mitschneiden?
Dies sind ja Fragen, die ich - vielleicht nicht konkret auf einen Sender bezogen aber doch auf die Mehrzahl der von mir gehörten Sender - beantworten muss, um zu entscheiden, ob ich - für den privaten Gebrauch - die dargebotene Musik auf meinem Rechner speichern darf. Denn ich muss doch - so denke ich - die Frage klären, ob es plausibel ist, dass mir die dann gespeicherten Daten legal zugekommen sind.
Ich vermute, dass nur das Hören eines Senders, der keine Gebühren abführt, für mich keine weiteren Folgen hat, oder könnte ich selbst hier im Nachhinein zu Entschädigungszahlungen gezwungen werden? (Ich weiß, nur das Hören wird wohl eher nicht verfolgt werden.)
Entschuldigung, jetzt habe ich so viele Fragen gestellt und hatte doch eigentlich geplant, mich kurz zu fassen. Sollte das Thema hier schon öfters diskutiert worden sein, tut es mir leid. In der FAQ habe ich keine Antwort gefunden und auch unter den als letztes diskutierten Themen fand ich nicht dasselbe. Die #Musik-Diskussion schien mir eher zu suggerieren, dass die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt oder ausreichend verbreitet ist. Wäre dies der Fall, an wen müsste ich dann wenden? Wäre bald mit einer Klärung zu rechnen? Gibt es eine vertrauenswürdige Seite, die derartige Fragen, sobald sie eindeutig geklärt sind, in einer FAQ beantwortet? Eine Seite, die an den Stellen, die sich noch in der Diskussion befinden, auch zugibt, dass hier noch keine Rechtssicherheit herscht. Ist die GVL verantwortlich mir auf solche Fragen Antworten zu geben?
Tja, und da sind es noch mehr Fragen geworden. Ich bin nur etwas verunsichert, und würde gerne auf der sicheren Seite sein, mit dem was ich tue.
Herzlichen Dank,
Jack
ich vermute, dass ich ein deutsches Internetradioprogramm, welches GVL-Gebühren abführt, hören und auch mitschneiden darf. Ist das abhängig davon, ob ich ein Radio bzw. einen Fernseher besitze und deswegen GEMA-Gebühren abführe?
Meine Fragen sind jedoch hauptsächlich:
Woher weiß ich, ob die Sender GVL-Gebühren abführen? Sollte ein Sender keine Gebühren abführen und ich das Programm mitgeschnitten habe, dann kann ich wahrscheinlich dazugezwunden werden (auch wenn das wahrscheinlich nicht durchgeführt wird), die Mitschnitte zu löschen. Kann dafür mein Rechner für Untersuchungen von der Polizei durchsucht werden? (Beim Downloaden von mp3-Dateien über Filesharing-Programme scheint mir ist dies der Polizei erlaubt) Strafbar habe ich mich wahrscheinlich, durch das Mitschneiden nicht gemacht, weil ich in Deutschland davon ausgehen kann, dass ein Webradio GVL-Gebühren abführt, nicht wahr? Auch zivilrechtlich würde ich jetzt erwarten, dass ich nicht belangt werden kann. (Aber das ist nur ein Bauchgefühl von mir und meine Fragen zeigen ja wohl, dass ich nicht weiß, was die Rechtslage ist.) Was passiert, wenn ich nicht mehr nachvollziehen kann, welche Dateien ich von diesem Sender erhalten habe?
Weiter die folgende Frage:
Ich gehe derzeit davon aus, dass ich, in Deutschland wohnend, keine mp3-Dateien z.B. über Filesharingsoftware beziehen darf, weil ich davon ausgehen muss, dass der Anbietende nicht die dafür notwendigen Rechte hatte.
Wie verhält es sich mit ausländischen Radiosendern, wie der BBC oder auch einem beliebigen - kleinen - Webradio mit nur 1-10 Hörern von irgendwo auf der Welt?
Auf der GVL-Seite steht, dass die deutschen GVL-Gebühren für deutsche Sender auch die Abgaben für Hörer aus dem Ausland abdecken.
http://www.gvl.de/gvl-neuer-webcastingtarif.htm :
" Die GVL kann Webcastern nunmehr die erforderlichen Rechte auch für die Nutzungen im Ausland einräumen. Bisher konnten wir interimistisch nur Webcasting-Vorgänge in Deutschland lizenzieren, da es an den entsprechenden Gegenseitigkeitsverträgen mit unseren Schwestergesellschaften fehlte. "
Ich vermute daher, dass es auch Abkommen in die andere Richtung gibt.
Nur - für welche Länder gilt dies? Wie stelle ich fest, ob ein Sender aus einem dieser Länder kommt? Woher weiß ich, ob dieser wirklich Gebühren abführt? Und was ist, wenn man z.B. im Libanon (habe gerade den #Musik-Thread gelesen) gar keine Gebühren abführen muss, und keine Verbindungen zur GVL bestehen (China wäre doch mindestens so ein Kandidat). Bin ich dann selbst dafür verantwortlich, die Gebühren abzuführen? Oder darf ich den Sender einfach nicht hören und erst recht nicht mitschneiden?
Dies sind ja Fragen, die ich - vielleicht nicht konkret auf einen Sender bezogen aber doch auf die Mehrzahl der von mir gehörten Sender - beantworten muss, um zu entscheiden, ob ich - für den privaten Gebrauch - die dargebotene Musik auf meinem Rechner speichern darf. Denn ich muss doch - so denke ich - die Frage klären, ob es plausibel ist, dass mir die dann gespeicherten Daten legal zugekommen sind.
Ich vermute, dass nur das Hören eines Senders, der keine Gebühren abführt, für mich keine weiteren Folgen hat, oder könnte ich selbst hier im Nachhinein zu Entschädigungszahlungen gezwungen werden? (Ich weiß, nur das Hören wird wohl eher nicht verfolgt werden.)
Entschuldigung, jetzt habe ich so viele Fragen gestellt und hatte doch eigentlich geplant, mich kurz zu fassen. Sollte das Thema hier schon öfters diskutiert worden sein, tut es mir leid. In der FAQ habe ich keine Antwort gefunden und auch unter den als letztes diskutierten Themen fand ich nicht dasselbe. Die #Musik-Diskussion schien mir eher zu suggerieren, dass die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt oder ausreichend verbreitet ist. Wäre dies der Fall, an wen müsste ich dann wenden? Wäre bald mit einer Klärung zu rechnen? Gibt es eine vertrauenswürdige Seite, die derartige Fragen, sobald sie eindeutig geklärt sind, in einer FAQ beantwortet? Eine Seite, die an den Stellen, die sich noch in der Diskussion befinden, auch zugibt, dass hier noch keine Rechtssicherheit herscht. Ist die GVL verantwortlich mir auf solche Fragen Antworten zu geben?
Tja, und da sind es noch mehr Fragen geworden. Ich bin nur etwas verunsichert, und würde gerne auf der sicheren Seite sein, mit dem was ich tue.
Herzlichen Dank,
Jack