DAB+ in Berlin und Brandenburg

Der SWR (HA DuE) bestätigt das Vertragsende seitens RBB mit den anderen ARD-Anstalten ebenfalls...
Das würde mich jetzt schon sehr wundern, wenn diese unterschiedlichen Stellen alle falsch informiert wären?
Womöglich wird es doch sehr interessant nach Neujahr, was da im Kanal 7 passiert.
 
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Jetzt regt sich auch wieder Sprollywood bzw. Matze ab. Fremdprogramme aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf einem Berliner Citymux ist doch nicht so übel.

Hitradio Ö3 hat sogar dutzende UKW-Frequenzen in Südtirol (Italien). An diesem Ort gibt es auch mindestens ein DAB-Mux, wo u.a. Bayern 3 und wdr Maus senden. Laut Fmscan.
 
Hitradio Ö3 hat sogar dutzende UKW-Frequenzen in Südtirol (Italien).
Hat es nicht.

Der ORF, die ARD, das ZDF, das Schweizer Fernsehen oder der DLF betreiben in Südtirol KEINE eigenen Sender! Die dortigen Relays werden über Anlagen der RundfunkAnstaltSüdtirol ausgestrahlt. Man kann davon halten was man will, aber diese Programme werden unabhängig von den jeweiligen Urhebern dort re-broadcastet. ORF, ARD, ZDF, SF, SRF, DLF haben darauf keinerlei direkten Einfluss. Die dortigen Ausstrahlungen liegen allein in der primären Verantwortung der RAS. Das gehört hier aber nicht her.

 
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Die Verbreitung von ORF, SRF und dt. Programmen in Südtirol läßt sich aber nicht mit Berlin vergleichen. In Südtirol ist das seit den 1950er Jahren historisch gewachsen und läßt sich wie ich persönlich finde, auch recht gut begründen. Dazu gibts einen sehr interessanten und vor allem sehr detailierten Abriss im Netz.
Zu hinterfragen wäre hier lediglich die Rechtesituation bei Filmen, Sportevents etc., bei denen man explizit nur die Ausstrahlungsrechte für D bzw. CH oder halt Austria hat. Da die Zuführung seit den 1990er Jahren nicht mehr per Ballempfang sondern per Richtfunk erfolgt, ist die Frage nicht ganz uninteressant, denn damit unterstützen die angezapften Anstalten ja direkt die Ausstrahlung ihrer Programme im Ausland. Und Südtirol gehört nunmal zu Italien.
Da das aber alles nichts mit dem rbb zu tun hat, sollten wir das besser nicht hier ausdiskutieren.
 
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... und Sprollywoods rbb-Antwort taucht in einem weiteren Dienst auf, diesmal Dehnmedia.


In einer Vielzahl Zeilen erklärt der Autor, warum es nicht sein kann, dass Kanal 7D zu einem Misch-Mux mit Privaten wird. Staatsvertrag blablabla. Verdammt noch mal, in der ganzen Zeit, wo er versucht hat, das zu erörtern, hätte ein Anruf beim rbb ausgereicht, um den Sachverhalt zu klären.

Ist es wirklich soooo schwer, eine Information bestätigen oder dementieren zu lassen? Oft habe ich das Gefühl, dass sich manche nicht trauen oder einfach keinen Bock haben, Dinge selbst nachzurecherchieren...
 
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Mal eine ggf. sehr doofe Frage: Wie kommt der RBB eigentlich dazu, fremde ARD-Sender ausstrahlen zu dürfen (WDR, SWR und BR grenzen bei weitem nicht an Berlin oder Brandenburg, bei dem einstigen JUMP war es etwas anders) und wie kommt der RBB zu der Schnapsidee den dann künftig nur noch dreien ausgerechnet BR Heimat beizumischen?
Und warum "darf" z. B. der hr in Wiesbaden oder Frankfurt nicht z. B. äh NDR 90,3 oder SWR 4 FN abstrahlen?

Und wenn die Ausstrahlung der Fremdprogramme was mit der Hauptstadtfunktion, bzw. altdeutsch der besonderen politischen Einheit ...Berlin zu tun haben sollte, trifft das dann mit den 3 Exilanten inhaltlich null zu.
 
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Kleiner Unterschied: Bei DVB-T2 sind die in unterschiedlicher Anzahl und Vielfalt (hier bis auf WDR alle Dritten - in M-V und beim SWR eher mau) fast überall erhältlich.
Bei DAB+ nur in Berlin. Und anderswo wird bei DAB+ sogar versucht, den von UKW bekannten Overspill zu unterbinden.
 
Das lief vermutlich nach dem Motto "Solange Platz dafür da ist..." EIn Stück weit läßt es sich vielleicht mit R.SA im Sachsen-Mux des mdr vergleichen. Die sind da ja auch nur geduldet, weil halt der Platz dafür da war/ist. Mit dem Start der privaten Muxe im Frühjahr müssen die dann dort auch raus. Und ganz offensichtlich hat der rbb nun mit dem 7D ebenfalls andere Pläne, weswegen man die Gäste auch dort etwas überraschend des Platzes verweist.
 
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Oder wird RSA dort kostenfrei verbreitet?

Mit Sicherheit nicht, denn die Vermietung von Senderstandorten an Dritte ist für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine kommerzielle Tätigkeit, die u.a. nur zu Marktbedingungen erbracht werden darf. Da dies eine Dienstleistung ist, die auch kommerzielle Anbieter gegen Geld anbieten, wird auch R.SA dafür zahlen müssen.

Demnach wird auch RSH die zuständige NDR-Tochter für die Verbreitung bezahlen müssen.
 
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Eben. Und wäre das nicht - etwas weiter gedacht - eine wunderbare Geldquelle für den ewig klammen RBB?
Zudem käme man damit den Kritikern an der Verbreitung diverser ARD-Fremdprogramme, aus den Reihen privater Programmanbieter entgegen.

Andersrum gefragt: Wieviel verdient der RBB denn derzeit an der Untervermietung der CU an WDR/SWR/BR?

Da wäre der RBB doch schon dumm, wenn er diese Möglichkeit, Kapazitäten gegen Einnahmen an private Sender (die in Berlin immer noch für DAB-Sendeplätze Schlange stehen) zu vermieten, nicht nutzen würde und diese (eigentlich freien) Kapazitäten stattdessen mit Fremdprogrammen belegt, die den eigenen Wellen noch Hörer und somit Werbeeinnahmen abzwacken, aber dem RBB außer Stromkosten null komma gar nix einbringen?
 
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Andersrum gefragt: Wieviel verdient der RBB denn derzeit an der Untervermietung der CU an WDR/SWR/BR?
Soweit mir bekannt: nichts. Ich habe die Aussage, dass die CU kostenfrei zur Verfügung gestellt würden. Diese Aussage stammt aber nicht aus der Buchhaltung einer der "nehmenden" Anstalten, insofern ist sie mit Vorsicht zu betrachten.
 
Das geht aus rein rechtlichen Gründen nicht
In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen geht das. Oder senden die Privaten da alle illegal? Nein.
Manch einer wird sich wundern, was auf einmal geht. Die ARD-Fremdprogramme waren auch sehr umstritten.


Ich habe die Aussage, dass die CU kostenfrei zur Verfügung gestellt würden.
Warum existieren dann Verträge, die der RBB nun offensichtlich einseitig gekündigt hat (wie mir verschiedene Stellen bestätigt haben) ? Der RBB hätte doch die Programme einfach abschalten können, ganz nach Belieben.

Einen Vertrag stelle ich doch nur auf, wenn es für beide Seiten um irgendwelche Verbindlichkeiten geht.
 
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In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen geht das.
Da gelten aber auch andere Regeln. Rundfunk ist Ländersache. Neben dem bundesweiten Rahmen-Medienstaatsvertrag haben die Länder auch noch eigene Medienstaatsverträge. Und davon abgesehen werden nun mal die Programme des BR oder des SWR für Bayern und BaWü produziert und nicht für Berlin. Auf terrestrischem Wege dürften sie eigentlich auch nur in BaWü bzw. Bayern ausgestrahlt werden. Ich bin kein Jurist, aber ich würde schon allein den Rahmen-Medienstaatsvertrag so deuten, dass man im speziellen Fall Berlin die SWR- und BR-Programme zu den vom ÖR ausgestrahlten Programmen zählen müßte, was dann die zulässige Höchstzahl der zu verbreitenden terrestrischen Programme des rbb deutlich übersteigt.

Mit dem Abtreten von Kapazitäten an Private, würde man sich in Sachen Hörerzahlen übrigens mutmaßlich noch mehr ins Knie schießen als mit der Verbreitung der Lokal-Folklore vom BR bzw. SWR. Auch die Programme würden den rbb-eigenen Programmen letztlich Hörer wegnehmen, unter Umständen sogar deutlich mehr als die SWR- bzw. BR-Programme. Insofern ist die Argumentation etwas holprig.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich würde schon allein den Rahmen-Medienstaatsvertrag so deuten, dass man im speziellen Fall Berlin die SWR- und BR-Programme zu den vom ÖR ausgestrahlten Programmen zählen müßte, was dann die zulässige Höchstzahl der zu verbreitenden terrestrischen Programme des rbb deutlich übersteigt.

Man muss den § 29 Abs. 2 Medienstaatsvertrag genau lesen: Dort geht es einerseits um das Verbreiten von Programmen und andererseits um das Veranstalten von Programmen. Wenn das Landesrecht dem nicht entgegensteht, können die Rundfunkanstalten so viele Programme terrestrisch verbreiten, wie insgesamt veranstaltet werden. Der rbb übersteigt hier also keine Grenzen, wenn er Programme anderer Anstalten weiterverbreitet, er darf lediglich maximal 2 weitere digitale Programme veranstalten, da er 2 Länder bedient.

Ich habe die Aussage, dass die CU kostenfrei zur Verfügung gestellt würden. Diese Aussage stammt aber nicht aus der Buchhaltung einer der "nehmenden" Anstalten, insofern ist sie mit Vorsicht zu betrachten.

Hier gibt es zwei verschiedene Perspektiven: Einmal den Leistungsaustausch zwischen zwei oder mehreren öffentlich-rechtlichen Anstalten und den mit externen (privaten) Dritten. Dazu heißt es in § 40 Medienstaatsvertrag (Hervorhebung von mir):

Kommerzielle Tätigkeiten sind Betätigungen, bei denen Leistungen auch für Dritte im Wettbewerb angeboten werden, insbesondere Werbung und Sponsoring, Verwertungsaktivitäten, Merchandising, Produktion für Dritte und die Vermietung von Senderstandorten an Dritte. Diese Tätigkeiten dürfen nur unter Marktbedingungen erbracht werden.

Was also dem originären Programmauftrag unterfällt, ist keine kommerzielle Tätigkeit und daher auch nicht von der marktüblichen Vergütungspflicht betroffen (z.B. Programmaustausch). Dritte (wie Privatsender, Mobilfunkbetreiber, BOS etc.) müssen jedoch einen marktüblichen Preis bezahlen, wenn sie Dienste der öffentlich-rechtlichen Sender bzw. ihrer Tochtergesellschaften in Anspruch nehmen. Kommerzielle Tätigkeiten müssen dabei immer einen Bezug zum Programmauftrag haben, sodass die Sendeanstalten sich nicht in anderen Wirtschaftsbereichen betätigen dürfen.
 
In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen geht das.
Ich ergänze um Bayern. Da gibt es eine Vereinbarung zwischen der BLM und dem BR, dass (vorerst) private Anbieter über das Netz vom BR senden dürfen, u. a. ABY.
Da veranstalten ARD-Sender keine Privatprogramme oder "verkaufen" gar Frequenzen, sondern stellen Sendeinfrastruktur zur Verfügung. Wohl gegen ein Salär.
Das wird bei der MABB auch möglich sein.
Bei UKW funkt der ein oder andere Private auch von einem ARD-Turm.

Und dass WDR, BR, SWR und einst MDR für eine Berliner Ausstrahlung gezahlt haben und teils dann ab 2023 noch zahlen, kann ich mir nicht vorstellen. Den eigenen Beitragszahlenden wäre das nicht vermittelbar, da in den eigentlichen Sendegebieten keinerlei Möglichkeit besteht, das (aus Berlin) zu nutzen. Das ist ARD-interner Austausch. Wie bei DVB-T2.
 
Wir müssen uns nun leider damit abfinden, dass die terrestrische SWR3-Ära in Berlin mit dem 02.01.2023 enden wird. Die Abschaltung zum 02.01.2023 wurde mir vom SWR fernmündlich bestätigt. Zum Glück gibt es ja die Abstrahlung dieses hervorragenden Programms über Satellit Astra. Auch im Kabel ist SWR3 bei Vodafone bundesweit vertreten.
 
Wir müssen uns nun leider damit abfinden, dass die terrestrische SWR3-Ära in Berlin mit dem 02.01.2023 enden wird.

Ach nein sowas, da schau her. Auf einmal nun doch? Habe ich mir das wohl doch nicht alles nur "ausgedacht"... Den ganzen Zirkus hätte man sich bei frühzeitiger Nachfrage sparen können. Im Übrigen habe ich die Bestätigung vom SWR hier bereits am Mittwoch eingestellt. Aber es ist einfacher herum zu nerven anstatt selber aktiv zu werden.

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