AW: GEZ: Gebühren für "neuartige Empfangsgeräte"
Lieber Steinberg,
bitte entschuldige meine Unwissenheit.
Verstehe ich das richtig, die Politiker könnten den öffentlich- rechtlichen Rundfunk nie enger definieren oder gar abschaffen?
Ach? Dann kannst du mir also auch sagen, ob die Henne oder das Ei zuerst da war...
Genau, forder du mal, ... aber vielleicht informierst du dich vorher mal... ach warte, das können ja auch andere machen, guck:
"Grundversorgung ist ein 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem "Niedersachsenurteil" geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Grundversorgung umfasst "die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung". Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden "klassische(n) Auftrag" der Rundfunkanstalten.
Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die - ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene - Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen."
Lieber Steinberg,
bitte entschuldige meine Unwissenheit.
Verstehe ich das richtig, die Politiker könnten den öffentlich- rechtlichen Rundfunk nie enger definieren oder gar abschaffen?