Mannis Fan
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AW: GEZ: Gebühren für "neuartige Empfangsgeräte"
Ich habe (unabhängig von der Frage, wer "besser" ist, die ÖR oder die Privaten?) folgendes Problem bei den Öffentlich Rechtlichen und all dem Grundversorgungsmythos, der zur Begründung der Gebühren am Leben erhalten wird: Wenn es so ist, dass die Gebühren nötig sind, damit jenseits kommerzieller Einflüsse ein Grundversorgungsauftrag (den die Öffentlich-Rechtlichen meinetwegen sogar selbst definieren dürfen, wie sie es ja auch tun) erfüllt werden kann, dann möchte ich mal wissen, wieso diese "Grundversorger" dann zur Übertragung von beispielsweise einem "Fröhlichen Alltag" (Volksmusiknachmittag bei SWR4), nicht unerhebliche Produktionskostenzuschüsse von jenen Gemeinden verlangen, aus deren Festhalle dieser "Fröhliche Alltag" übertragen wird. Oder wieso vom Veranstalter eines Wintersportereignisses Produktionskostenzuschüsse verlangt werden (200 000 Euro für ein Skispringen), andernfalls könne leider keine Übertragung stattfinden. Hat das noch etwas mit gebührenfinanziertem Grundversorgungsauftrag zu tun?
Wenn die Antwort lautet, Skispringen und Volksmusiknachmittage seien keine Grundversorgung, deswegen dürfe man dafür Geld verlangen, dann muss man gleich die Anschlussfrage stellen, wieso ÖR dann solche Programmangebote jenseits seines Grundversorgungsauftrages überhaupt macht. Wie lautet die Antwort: Weil es gut fürs Geschäft ist. Weil man damit Geld verdienen kann.
Deshalb ist das, was wir heute an öffentlich-rechtlichem Gestrüpp haben, nichts anderes als ein Netz staatlich subventionierter und geschützter Kommerzsender mit ein paar Alibinischen. Ich hätte auch da nichts dagegen, wenn es mal ehrlich zugegeben werden würde. Dann will mans halt aus kommerziellen Interessen so haben. Aber diese idealisierende Verklärung einer nahezu in den Verfassungsrang erhobenen mystischen "Grundversorgung" ist nun wirklich mehr als scheinheilig. Mir das noch weismachen zu wollen, empfinde ich gelinde gesagt als Beleidigung.
Ich habe (unabhängig von der Frage, wer "besser" ist, die ÖR oder die Privaten?) folgendes Problem bei den Öffentlich Rechtlichen und all dem Grundversorgungsmythos, der zur Begründung der Gebühren am Leben erhalten wird: Wenn es so ist, dass die Gebühren nötig sind, damit jenseits kommerzieller Einflüsse ein Grundversorgungsauftrag (den die Öffentlich-Rechtlichen meinetwegen sogar selbst definieren dürfen, wie sie es ja auch tun) erfüllt werden kann, dann möchte ich mal wissen, wieso diese "Grundversorger" dann zur Übertragung von beispielsweise einem "Fröhlichen Alltag" (Volksmusiknachmittag bei SWR4), nicht unerhebliche Produktionskostenzuschüsse von jenen Gemeinden verlangen, aus deren Festhalle dieser "Fröhliche Alltag" übertragen wird. Oder wieso vom Veranstalter eines Wintersportereignisses Produktionskostenzuschüsse verlangt werden (200 000 Euro für ein Skispringen), andernfalls könne leider keine Übertragung stattfinden. Hat das noch etwas mit gebührenfinanziertem Grundversorgungsauftrag zu tun?
Wenn die Antwort lautet, Skispringen und Volksmusiknachmittage seien keine Grundversorgung, deswegen dürfe man dafür Geld verlangen, dann muss man gleich die Anschlussfrage stellen, wieso ÖR dann solche Programmangebote jenseits seines Grundversorgungsauftrages überhaupt macht. Wie lautet die Antwort: Weil es gut fürs Geschäft ist. Weil man damit Geld verdienen kann.
Deshalb ist das, was wir heute an öffentlich-rechtlichem Gestrüpp haben, nichts anderes als ein Netz staatlich subventionierter und geschützter Kommerzsender mit ein paar Alibinischen. Ich hätte auch da nichts dagegen, wenn es mal ehrlich zugegeben werden würde. Dann will mans halt aus kommerziellen Interessen so haben. Aber diese idealisierende Verklärung einer nahezu in den Verfassungsrang erhobenen mystischen "Grundversorgung" ist nun wirklich mehr als scheinheilig. Mir das noch weismachen zu wollen, empfinde ich gelinde gesagt als Beleidigung.