AW: Radio Melange: Finanzierung - einmal anders
Spannend auch die Rolle der KommAustria. Sie hat ja zu prüfen, ob ein Antragsteller überhaupt in der Lage ist, Radio zu betreiben:
PrRG §5, Absatz 3:
Der Antragsteller hat zusammen mit dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 glaubhaft zu machen, dass er fachlich, finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms erfüllt (...)
Die KommAustria Prüfung lt. Melange-Bescheid:
Beweiswürdigung:
Die Feststellungen hinsichtlich des Sachverhaltes, insbesondere zur geplanten
Ausbildungstätigkeit sowie zum Programm gründen sich auf das glaubwürdige Vorbringen des Antragstellers und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen.
Heißt das, dass die KommAustria davon überzeugt war, dass Grabenwarter sein eingereichtes Programmschema ohne Werbung ein Jahr lang durchzieht:
Zur Erinnerung:
stündliche Nachrichten von 6-20 Uhr
· halbstündliche Nachrichten zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr
· Journale zwischen 12 und 14 Uhr und 18 und 20 Uhr mit Hintergrundberichten und
Analysen
· Mindestens 2 regionale Service Beiträge aus Graz und Graz Umgebung bzw.
redaktionelle Beiträge aus nationaler und internationaler Kausalität, die auf Graz und
Graz Umgebung eine direkte oder indirekte Auswirkung hat
· Studiogespräche durch Personen des öffentlichen Lebens in der Steiermark
und das alles ohne Werbeeinnahmen???????
naja
Spannend auch die Rolle der KommAustria. Sie hat ja zu prüfen, ob ein Antragsteller überhaupt in der Lage ist, Radio zu betreiben:
PrRG §5, Absatz 3:
Der Antragsteller hat zusammen mit dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Abs. 2 glaubhaft zu machen, dass er fachlich, finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung des geplanten Programms erfüllt (...)
Die KommAustria Prüfung lt. Melange-Bescheid:
Beweiswürdigung:
Die Feststellungen hinsichtlich des Sachverhaltes, insbesondere zur geplanten
Ausbildungstätigkeit sowie zum Programm gründen sich auf das glaubwürdige Vorbringen des Antragstellers und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen.
Heißt das, dass die KommAustria davon überzeugt war, dass Grabenwarter sein eingereichtes Programmschema ohne Werbung ein Jahr lang durchzieht:
Zur Erinnerung:
stündliche Nachrichten von 6-20 Uhr
· halbstündliche Nachrichten zwischen 6 und 9 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr
· Journale zwischen 12 und 14 Uhr und 18 und 20 Uhr mit Hintergrundberichten und
Analysen
· Mindestens 2 regionale Service Beiträge aus Graz und Graz Umgebung bzw.
redaktionelle Beiträge aus nationaler und internationaler Kausalität, die auf Graz und
Graz Umgebung eine direkte oder indirekte Auswirkung hat
· Studiogespräche durch Personen des öffentlichen Lebens in der Steiermark
und das alles ohne Werbeeinnahmen???????
naja